Uber-Verbot in Genf: Jetzt müssen andere Kantone nachziehen!
Als erster Kanton verbietet Genf den Fahrdienstanbieter Uber, bis die Firma seinen Angestellten die rechtmässigen Sozialleistungen bezahlt. Das zeigt: Der mittlerweile jahrelange Druck und der Kampf der Gewerkschaft Unia gegen den Dumping-Fahrdienstanbieter hat sich gelohnt.
Genf geht mit gutem Vorbild voran
Bisher weigerten sich die Kantone, Uber in die Pflicht zu nehmen. Dies hatte zur Folge, dass Uber mittels de facto Schwarzarbeit den Arbeitnehmenden Millionen-Beträge aus der Tasche gezogen hat. Nun geht Genf mit gutem Vorbild voran und setzt Uber endlich unter das Arbeitsgesetz. Die Gewerkschaft Unia verlangt, dass auch die anderen Kantone nachziehen und sich mit den nötigen Konsequenzen dafür einsetzen, dass Uber als Arbeitgeber verpflichtet ist, seine Fahrer/innen regulär anzustellen sowie Sozialleistungen zu bezahlen (AHV, IV, EL). Ausserdem muss die Politik bei laufenden kantonalen und kommunalen Taxi- und Transportgesetzen in der ganzen Schweiz dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerrechte und Arbeitsbedingungen geschützt werden.
Angestellte schützen: Uber weiterhin in der Pflicht
Uber ist jetzt erst recht in der Pflicht, die Angestellten in Genf, die jahrelang um ihre Sozialversicherungsbeiträge und Auslagen betrogen worden sind, zu schützen. Uber-Fahrer/innen können sich an die Gewerkschaft Unia wenden, um gemeinsam ihre Rechte durchzusetzen.