Uber ist ein normaler Arbeitgeber und muss die Fahrer/innen anstellen

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva hat Uber-Fahrer/innen erneut als Unselbständigerwerbende und somit als Angestellte des US-Konzerns eingestuft. Der Entscheid bestätigt, was die Gewerkschaft Unia schon lange fordert: Uber muss seine Fahrer/innen ordentlich anstellen und alle seine Arbeitgeberpflichten wahrnehmen.

Laut einem Bericht von SRF.ch bestätigt die Suva in ihrer Verfügung, dass Uber-Fahrer/innen als Unselbständigerwerbende und Uber als ihr Arbeitgeber anzusehen sind. Dafür führt die Suva eine Vielzahl von hinlänglich bekannten Kriterien an: Uber legt die Preise fest, betreibt das Inkasso, gibt Weisungen zum einzuschlagenden Weg und zum Verhalten der Fahrer/innen aus und gibt ein Bewertungssystem vor. Die Suva spricht von einem klaren «arbeitsorganisatorischen Abhängigkeitsverhältnis» der Fahrer/innen zu Uber.

Fahrer/innen sind Angestellte von Uber

Die Suva steht mit ihrer Einschätzung nicht allein. Kürzlich entschied das Lausanner Arbeitsgericht, dass ein Fahrer als Angestellter von Uber einzustufen sei. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), die Arbeitsbehörde des Kantons Genf und zahlreiche Rechtsgutachten kommen zum Schluss, dass die Fahrer/innen als Unselbständige, ergo Angestellte, für Uber arbeiten.

Die Einstufung als Angestellte macht einen Unterschied

Der neue Entscheid der Suva ist für die Fahrer/innen sehr wichtig. Denn als Angestellte haben sie Anspruch auf angemessene Löhne, Ferienentschädigungen, Auslageersatz (für Auto, Smartphone usw.) sowie Unfall-, Krankentaggeld- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss die Angestellten zudem bei der AHV anmelden und bei einem Jahreseinkommen ab 21'330 Franken in der zweiten Säule der Altersvorsorge versichern. Es geht mittlerweile um einen dreistelligen Millionenbetrag, den Uber seinen Angestellten und den Sozialversicherungen in der Schweiz vorenthalten hat.

Uber muss Fahrer/innen anstellen und nachzahlen

Die Unia fordert Uber erneut auf, seine Pflichten wahrzunehmen und seine Fahrer/innen ordentlich anzustellen. Alle ausstehenden Beträge aus der Vergangenheit müssen den Fahrer/innen und den Sozialversicherungen nachbezahlt werden.

Behörden müssen handeln

Es kann nicht sein, dass erst Tausende Uber-Fahrer/innen individuelle Verfahren anstrengen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Die AHV-Ausgleichskassen und die Suva müssen Uber generell in die Pflicht nehmen, alle seine Angestellten korrekt anzumelden. Das Seco und die Kantone haben aktiv dafür zu sorgen, dass Uber sich fortan an die Gesetze hält und seine Verpflichtungen aus der Vergangenheit abgilt. Andernfalls müssen die Behörden die Tätigkeit von Uber sofort verbieten.

 

Philipp Zimmermann, Mediensprecher Unia