Das Geschäftsmodell des US-Konzerns Uber beruht darauf, dass seine Fahrer/innen systematisch in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Uber anerkennt seine Angestellten nicht als solche und verweigert die Zahlung ihrer Sozialversicherungsbeiträge sowie den Abschluss einer Unfallversicherung für die Fahrer/innen. Auch orts- und branchenübliche Löhne bzw. kantonale Mindestlöhne werden nicht eingehalten.
Fahrer/innen sind Angestellte von Uber
Sowohl die Suva, das Seco als auch mehrere Rechtsgutachten und kürzlich das Lausanner Arbeitsgericht kommen zum Schluss, dass die Fahrer/innen als Unselbständige und Angestellte von Uber zu betrachten sind. Auch der Europäische Gerichtshof stuft Uber klar als Transportunternehmen ein und nicht als Technologiefirma, die bloss eine Plattform für unabhängige Chauffeure zur Verfügung stellen würde. Die Gewerkschaft Unia fordert Uber erneut auf, sein illegales Geschäftsmodell zu korrigieren und seine Fahrer/innen ordentlich anzustellen.
Behörden in der Pflicht
Der jüngste Gerichtsentscheid des Arbeitsgerichts in Lausanne hält fest, dass ein Uber-Fahrer als Angestellter gearbeitet hat. Daraus ergeben sich Rechtsansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge, Ferienentschädigungen und die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen. Aber auch, wenn man das Arbeitsrecht vollständig in Betracht zieht, auf Auslageersatz (Autokosten) und einen angemessenen Lohn (eine Anstellung auf Provision darf nicht für Lohndumping missbraucht werden). Damit jetzt nicht Tausende Uber-Fahrer/innen individuell den Rechtsweg beschreiten müssen, um zu ihren Rechten zu kommen, braucht es ein entschlossenes Handeln der Behörden. Die AHV-Ausgleichskassen und die Suva müssen Uber verpflichten, alle seine Angestellten korrekt anzumelden. Die Kantone sind verpflichtet, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit zu bekämpfen. Das Seco hat dafür zu sorgen, dass das Arbeitsgesetz auch bei Uber durchgesetzt wird. Sollte Uber seine Fahrer/innen nicht schnell anstellen, so müssen die Behörden dem Konzern das Handwerk legen und dessen Tätigkeit verbieten, bis die Gesetze nachweislich eingehalten werden. Die Bundesbehörden müssen Lösungen vorschlagen und mit den Kantonen koordinieren.
Auch Uber Eats betroffen
Uber wendet dasselbe Geschäftsmodell wie beim Taxidienst auch bei seinem Essenslieferdienst Uber Eats an. Auch dort werden die Kurier/innen zu Arbeit als Scheinselbständige gezwungen, weil Uber sie nicht anstellt. Auch in diesem Fall müssen die Behörden den Gesetzen Geltung verschaffen und Uber zwingen, seine Angestellten ordentlich anzustellen, zu versichern und zu bezahlen. Für Uber Eats muss zudem der allgemeinverbindliche Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes durchgesetzt werden, welcher klare Normen vorschreibt.