Hände weg von der Rente mit 60
Seit 2003 sichert die Stiftung für den Flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (Stiftung FAR) die Frühpensionierung der Bauarbeiter mit 60. Die Stiftung ist eine Erfolgsgeschichte; im letzten Jahr waren die Beitragseinnahmen höher als die reglementarischen Leistungen. In den nächsten Jahren wird nun aber die Zahl der Rentner vorübergehend bis 2024 ansteigen, weil die Babyboom-Generation vor ihrer wohlverdienten Frührente steht. Es braucht daher für eine Übergangszeit Massnahmen, um die Rente mit 60 zu sichern.
Lösungen liegen auf dem Tisch
Seit Sommer 2017 ist der Handlungsbedarf bekannt und seit Herbst 2017 fordern die Gewerkschaften Unia und Syna den Schweizerischen Baumeisterverband auf, über die notwendigen Massnahmen zu verhandeln. Die Gewerkschaften haben auch konkrete Sanierungsvorschläge eingereicht: Nötig ist eine vorübergehende moderate Erhöhung der Beiträge von 0,5 bis 1 Prozent. Die Bauarbeiter sind auch bereit, sich an den Kosten zu beteiligen sowie eine Anpassung bei den Leistungen vorzunehmen, welche die Stiftung FAR an die berufliche Vorsorge leistet. An der morgigen Sitzung des Stiftungsrates FAR werden die Gewerkschaften diese Massnahmen erneut beantragen und fordern die Baumeister auf, diesen Vorschlägen zuzustimmen.
Baumeister verweigern Verhandlungen
Der Baumeisterverband verweigert seit Herbst 2017 Verhandlungen über eine Sanierung und besteht auf einer Erhöhung des Rentenalters auf 62 oder einer Kürzung der Renten um 30 Prozent. Dies kommt für die Bauarbeiter aus mehreren Gründen nicht in Frage:
- Bereits heute werden die Bauarbeiter ab 55 aus dem Beruf gedrängt, weil ihre körperliche Leistungsfähigkeit nach Jahren harter Arbeit abnimmt. Die Zahl der älteren Bauarbeiter, die in die Temporärarbeit abgeschoben werden, ist in den letzten Jahren explodiert. Eine Erhöhung des Rentenalters verschärft diese Problematik massiv und kommt deshalb nicht in Frage.
- Eine Kürzung der Rente um 30 Prozent reduziert diese auf noch durchschnittlich 3080 Franken. So können sich die Bauarbeiter eine Frühpensionierung nicht mehr leisten.
- Es geht auch nicht, dass allein die Jahrgänge, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, die Sanierungskosten tragen müssen. Sie können nichts dafür, dass sie in den 60er Jahren geboren sind. Es braucht daher eine Kombination von Beitragserhöhung, an der sich die gesamte Branche solidarisch beteiligt, und vertretbaren Anpassungen bei den Leistungen.
Auffangeinrichtung ist verpflichtet, ältere Arbeitnehmer zu versichern
Gegen die Ankündigung der Auffangeinrichtung, die älteren Bauarbeiter nicht mehr zu versichern, werden die Gewerkschaften rechtlich vorgehen. Gemäss einem Gutachten des renommierten Prof. Dr. Kieser ist die Auffangeinrichtung gesetzlich verpflichtet, älteren Arbeitnehmenden, die aus ihrer Pensionskasse ausgeschlossen werden, eine Weiterversicherungsmöglichkeit zu bieten. Es ist beschämend, wenn die Auffangeinrichtung nun ein Systemproblem auf dem Buckel der älteren Arbeitnehmer austrägt. Nötig wäre, dass ältere Arbeitnehmer in ihrer bisherigen Pensionskasse bleiben können. Dies war in der (abgelehnten) Vorlage Altersvorsorge 2020 vorgesehen und ist in der aktuellen Revision der Ergänzungsleistungen (EL) ebenfalls vorgesehen. Der Baumeisterverband hat die Altersvorsorge 2020 bekämpft und auch die Gespräche mit der Stiftung Auffangeinrichtung verzögert.
Baumeister greifen nicht nur die Rente mit 60 an
Der Schweizerische Baumeisterverband greift nicht nur die Rente mit 60 an. Er will auch die Löhne der älteren Bauarbeiter senken, den Kündigungsschutz für ältere Bauarbeiter reduzieren und die Arbeitszeit auf bis zu 50 Stunden erhöhen.
Die Bauarbeiter werden weder einen Kahlschlag bei der Rente mit 60 noch bei ihrem Vertrag akzeptieren. Im Gegenteil: Sie brauchen mehr Schutz und eine Begrenzung der überlangen Arbeitstage im Sommer. Sie sind auch bereit, für ihre Rechte und für ihre Würde zu kämpfen.
Gemeinsame Medienmitteilung von Unia und Syna.