Im Jahr 2016 hatte die Unia bei den Coiffeusen und Coiffeuren und den Unia-Mitgliedern eine grosse Umfrage durchgeführt. Die Resultate flossen in die Verhandlungen des nun vorliegenden GAV. An der Unia-Branchenkonferenz des Coiffeurgewerbes im März 2017 diskutierten auch die Unia-Mitglieder des Coiffeurgewerbes über die aktuelle Situation der Coiffeure und Coiffeusen und stellten sich hinter den neuen GAV.
Die Sozialpartner haben sich unter anderem auf die folgenden Punkte verständigt:
Gegen Scheinselbstständigkeit
Die Sozialpartner haben sich darüber hinaus auf Instrumente zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit (missbräuchliche Stuhlmiete) und Pseudopraktika geeinigt. Sie haben ebenfalls Schritte unternommen, um die Kontrolltätigkeit insbesondere im Tessin zu verstärken.
Ratifizierungsprozess im Gang
Der Ratifizierungsprozess für den GAV läuft und wird Ende Mai 2017 abgeschlossen sein. Wird er von allen Parteien ratifiziert, wird beim Seco ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt.