Wie bereits der Nationalrat will nun auch der Ständerat kantonale Mindestlöhne aushebeln. Beide behindern Kantone und Gemeinden darin, Mindestlöhne erlassen zu können, um Armut trotz Arbeit zu bekämpfen. Dies ist gemäss Verfassung aber Aufgabe der Kantone und Gemeinden.
Darunter leiden Beschäftigte in Tieflohnbranchen wie in der Pflege und Betreuung, im Gastgewerbe, im Detailhandel, in Coiffeursalons, in der Reinigung, darunter besonders viele Frauen. Dass soziale Mindestlöhne wirken, beweist eine Studie zum Kanton Genf, wo die tiefsten Löhne deutlich angestiegen sind und insbesondere die Situation vieler Frauen sich verbessert hat.
Gemäss dem Vorschlag des Ständerates würden bei existierenden Mindestlöhnen beschlossene Anpassungen an die Teuerung nicht mehr für alle Tieflöhner:innen gelten. Damit verlieren betroffene Tieflöhner:innen laufend an Kaufkraft.
In Kantonen und Gemeinden, die künftig neue Mindestlöhne einführen, würden diese nur für einen Teil der Tieflöhner:innen gelten und damit die Mindestlöhne massiv ausgehebelt.
Der schweizweite Flickenteppich mit unterschiedlichen Mindestlöhnen je nach Region und Branche bleibt. Das ist willkürlich und verfehlt das Ziel von gesetzlichen Mindestlöhnen: nämlich existenzsichernde Löhne für alle Beschäftigten sicherzustellen. Ein Teil der Arbeitnehmenden bleibt damit auf Sozialhilfe angewiesen, welche dann die Allgemeinheit zahlt, während Arbeitgeber tiefere Löhnen bezahlen und höhere Gewinne erzielen.
Der Entscheid des Ständerates missachtet die Verfassung und den Föderalismus. Dies obwohl die Bundesverwaltung, die Kantone und diverse Gutachten diesen geplanten Verfassungsbruch klar und deutlich benennen und kritisieren. Der Eingriff des Bundes in kantonale Kompetenzen beim Erlass sozialer Mindestlöhne ist inakzeptabel.
Die Unia wird sich dezidiert gegen die Aushebelung sozialer Mindestlöhne in Kantonen und Städten und den geplanten Verfassungsbruch wehren.
Gewerkschaft Unia 2026