Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih gelten für Temporärarbeitende in Branchen ohne eigenen allgemeinverbindlichen GAV. Sie steigen im Jahr 2024 um 3,2 Prozent. In den darauffolgenden Jahren bis 2027 werden sie mindestens im Umfang der Teuerung und für die meisten Kategorien zusätzlich um jeweils etwa 1 Prozent real erhöht.
Folgende Mindestlöhne gelten im Personalverleih.
Basislöhne/Stunde*
Normallohn**
Hochlohn**
Genf
Tessin
Gelernte
25.03
26.73
23.27
Angelernte
22.02
23.52
20.47
Ungelernte
20.55
21.68
22.45***
18.46***
* Zuzüglich 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung gemäss GAV Personalverleih ** Als Hochlohngebiete gelten die Agglomerationen Bern, der Arc lémanique sowie die Kantone BS, BL, GE und ZH *** Entspricht dem jeweiligen kantonalen Mindestlohn
Neben den Lohnerhöhungen steigt der GAV-Beitrag der Arbeitgebenden für den Vollzug, die Weiterbildung und die Krankentaggeld-Lösung von 0,3 auf 0,4 Prozent; für die Arbeitnehmenden sinkt er von 0,7 auf 0,4 Prozent. Dies kommt einer weiteren Erhöhung des Nettolohns um 0,3 Prozent gleich.
Der GAV Personalverleih wird von den Gewerkschaften Unia und Syna, vom Kaufmännischen Verband Schweiz, von Angestellte Schweiz und dem Arbeitgeberverband der Schweizer Personaldienstleister swissstaffing ausgehandelt. Auf Antrag der Vertragspartner hat der Bundesrat den GAV allgemeinverbindlich erklärt.