Neuer GAV Personalverleih ist in Kraft

Drei Gedruckte Ausgaben des GAV Temporärarbeit
Der GAV Personalverleih regelt die Arbeitsbedingungen für über 360'000 Temporärarbeitende
Per 1. März 2024 ist der neue Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih in Kraft getreten. Er bringt höhere Mindestlöhne und eine grössere finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber an Weiterbildungen und der Krankentaggeld-Lösung.

Die Mindestlöhne des GAV Personalverleih gelten für Temporärarbeitende in Branchen ohne eigenen allgemeinverbindlichen GAV. Sie steigen im Jahr 2024 um 3,2 Prozent. In den darauffolgenden Jahren bis 2027 werden sie mindestens im Umfang der Teuerung und für die meisten Kategorien zusätzlich um jeweils etwa 1 Prozent real erhöht.

Aktuelle Mindestlöhne

Folgende Mindestlöhne gelten im Personalverleih.

Basislöhne/Stunde*

Normallohn**

Hochlohn**

Genf

Tessin

Gelernte

25.03

26.73

26.73

23.27

Angelernte

22.02

23.52

23.52

20.47

Ungelernte

20.55

21.68

22.45***

18.46***

* Zuzüglich 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung gemäss GAV Personalverleih
** Als Hochlohngebiete gelten die Agglomerationen Bern, der Arc lémanique sowie die Kantone BS, BL, GE und ZH
*** Entspricht dem jeweiligen kantonalen Mindestlohn

Weitere Verbesserungen

Neben den Lohnerhöhungen steigt der GAV-Beitrag der Arbeitgebenden für den Vollzug, die Weiterbildung und die Krankentaggeld-Lösung von 0,3 auf 0,4 Prozent; für die Arbeitnehmenden sinkt er von 0,7 auf 0,4 Prozent. Dies kommt einer weiteren Erhöhung des Nettolohns um 0,3 Prozent gleich.

Breit abgestützt

Der GAV Personalverleih wird von den Gewerkschaften Unia und Syna, vom Kaufmännischen Verband Schweiz, von Angestellte Schweiz und dem Arbeitgeberverband der Schweizer Personaldienstleister swissstaffing ausgehandelt. Auf Antrag der Vertragspartner hat der Bundesrat den GAV allgemeinverbindlich erklärt.