Die Vertragspartner des Landes-Gesamtarbeitsvertrags des Gastgewerbes (L-GAV) haben sich auf einen Teuerungsausgleich und zusätzliche Mindestlohnerhöhungen von bis zu 40 Franken pro Monat geeinigt.
Ab 1. Januar 2023 gelten im Gastgewerbe folgende Mindestlöhne:
Lohnstufe
2022
2023
Mitarbeitende ohne Berufslehre
3'477.-
Teuerungsausgleich
Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest
3'682.-
Teuerungsausgleich plus 10.-
Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.
3'793.-
Teuerungsausgleich plus 20.-
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.
4'203.-
Teuerungsausgleich plus 40.-
Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung
4'304.-
Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung
4'920.-
Praktikanten und Praktikantinnen
2'216.-
Das Verhandlungsergebnis wurde an der Branchenkonferenz der Unia kontrovers diskutiert. Ausgerechnet auf der Stufe der Mitarbeitenden ohne Diplom wird nur der Teuerungsausgleich gewährt. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie mit Einschränkungen, Unsicherheit und Mehrbelastung ist das problematisch. Das Ergebnis ist daher eine verpasste Chance, und die Zustimmung der Unia-Delegierten fiel äusserst knapp aus. Sie erwarten von den Arbeitgeberverbänden erneute Verhandlungen, um die vielfältigen Probleme der Branche endlich anzugehen.
Der geltende Gesamtarbeitsvertrag soll nach dem Willen der Vertragspartner bis Ende 2023 verlängert werden. Sie beantragen beim SECO eine Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE). Mit der AVE würden weiterhin alle Arbeitnehmenden der Branche vom Schutz des L-GAV profitieren. In der Zwischenzeit soll der neue L-GAV ausgehandelt werden. Die Unia stützt sich für die Verhandlungen auf die Forderungen des Manifests «Wir wollen in Würde leben!», das Beschäftigte aus dem Gastgewerbe im April lanciert haben.