Das Zivilgericht Basel-Stadt hat das Gesuch der Unia um superprovisorische Massnahmen gegen die Firma des Basler Taxikönigs Kurt Schaufelberger, die KS Taxi AG, abgelehnt. Es begründet seinen Entscheid mit «fehlender Aktivlegitimation». Mit dieser Begründung liegt das Gericht völlig daneben, die ZPO Art. 89 sagt klar, dass ein Verein in eigenem Namen für eine Personengruppe klagen kann, und die Bemerkungen zum Art. 89 erläutern, dass die Organisation für den Schutz einer Personengruppe nicht notwendig Mitglieder braucht. Also ist die Begründung des Zivilgerichtes falsch und fadenscheinig. Dieser Entscheid kann deshalb nur als politisch motiviert interpretiert werden, da auch das Gericht weiss, dass der Schaden nach der Abstimmung nicht mehr behoben werden kann. Das Gericht macht sich so zum willigen Gehilfen des Taxikartells.
Am Dienstag hatte die Gewerkschaft Unia beim Zivilgericht Basel-Stadt gegen die KS Taxi AG ein Gesuch um Erlass einer superprovisorischen Massnahme eingereicht und verlangt, dass die Taxifahrer/innen an den Taxis keine Ja-Propaganda anbringen müssen. Dies widerspricht klar den Interessen der Taxichauffeure, verletzt ihre Persönlichkeitsrechte und die Meinungsäusserungsfreiheit. Zudem wird der Öffentlichkeit im Abstimmungskampf vorgaukelt, dass die Taxifahrerinnen und -fahrer für ein Ja einstehen würden.
Mehr Infos: www.neinzumtaxigesetz.ch
Für Rückfragen: Hansueli.Scheidegger@unia.ch