In manchen Branchen wie beispielsweise in der Bekleidungsindustrie beträgt die Lohndifferenz 24,1 Prozent. In freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten verdienen Frauen sogar bis zu 2269 Franken weniger.
Die Folgen für die Frauen sind gravierend: Sie können nicht im gleichen Mass am öffentlichen Leben teilhaben, unvorhergesehene Rechnung bringen das Budget ins Wanken. Und im Alter droht ihnen Armut.
Im Gastgewerbe ist die Lohndiskriminierung mit 400 Franken pro Monat überraschend tief: Das zeigt, dass in Branchen mit einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Mindestlöhnen, die Unterschiede weniger hoch sind.
Der Grund für die unterschiedlichen Löhne liegt in der Hälfte aller Fälle nicht die Branche, ihre Arbeit oder ihre Ausbildung. Selbst wenn Frauen die gleiche Ausbildung und Erfahrung wie Männer haben, verdienen sie deutlich weniger. Das zeigt: Sexistische Diskriminierung ist immer noch ein grosses Problem.
Die Bundesverfassung schreibt die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann vor. Aber nur die 500 grössten Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten müssen ihre Löhne überprüfen.
Vielen kleine Unternehmen machen das nicht, obwohl die Statistiken zeigen, dass die Löhne zwischen Frauen und Männern dort am meisten auseinanderklaffen. Besonders störend: Es gibt keine Strafen für Unternehmen, welche Frauen beim Lohn diskriminieren.
Damit Frauen endlich gerechte Löhne erhalten, fordert die Unia:
Lohngleichheit ist ein Grundrecht. Doch ohne stärkere Kontrollen und Sanktionen bleibt sie ein leeres Versprechen. Es braucht echten Willen und klare Massnahmen, um die Löhne endlich gerecht zu machen!