Maler-Gipser-Gewerbe: Moderne Arbeitsbedingungen dank neuem GAV

Eine Gruppe von rund 50 Personen ist in einer urbanen Umgebung zu sehen. Sie halten ein Transparent und einige Hohlkammerplakate. Auf dem Transparent steht «Maler-Gipser: Für unseren GAV – für unsere Zukunft.» sowie «Pittoria-gessattorie: Per il nostro CCL, per il nostro futuro.»
Moderne Arbeitsbedinungen und mehr Kontrollen: Teilnehmende der Maler-Gipser-Berufskonferenz haben dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zugestimmt.
Ab April 2026 regelt ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) die Arbeitsbedingungen im Maler- und Gipsergewerbe. Die Unia-Mitglieder haben dem neuen Vertragswerk zugestimmt. Dieses bringt modernere Arbeitsbedingungen und stärkt die Rechte der Arbeitnehmenden.

Positiv werten die Sozialpartner, dass der GAV materiell verbessert wird und die GAV-Kontrollen sowie die Strafen bei Verstössen deutlich verschärft werden. Insbesondere reduziert der neue Vertrag die unbezahlte Reisezeit stufenweise auf die Hälfte von heute 30 Minuten auf 15 Minuten, zudem sieht er für Samstagsarbeit neu Zuschläge und eine höhere Mittagsentschädigung vor. Verstärkte Kontrollen und strengere Strafen werden dafür sorgen, dass der GAV überall eingehalten wird.

Der neue GAV bringt folgende Verbesserungen:

  • Schrittweise Reduktion der unbezahlten Reisezeit auf die Hälfte
  • Lohnzuschlag für Samstagsarbeit ab dem dritten Einsatz 25 Prozent
  • Meldepflicht für Samstagsarbeit
  • Verbesserte Mittagsentschädigung
  • Automatischer Teuerungsausgleich bis 2 Prozent
  • Strengere Kontrollen und höhere Strafen bei Verstössen gegen den GAV

Bessere Arbeitsbedingungen gegen Fachkräftemangel

Im Maler- und Gipsergewerbe herrscht, wie in vielen Handwerksberufen, Fachkräftemangel – umso wichtiger sind die neuen Regelungen. Damit sind wichtige Schritte getan, um die Attraktivität der Berufe im Maler- und Gipsergewerbe zu verbessern. Der neue GAV bildet eine gute Basis für die kommenden Jahre.

Allgemeinverbindlichkeit soll beantragt werden

Der neue GAV tritt auf den 1. April 2026 in Kraft und gilt für die folgenden drei Jahre. Die Sozialpartner – SMGV, Unia und Syna – werden dem Bundesrat einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Damit schützen sie die Branche vor Lohndumping und Preiskämpfen auf dem Buckel der Arbeitnehmenden.

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