Positiv werten die Sozialpartner, dass der GAV materiell verbessert wird und die GAV-Kontrollen sowie die Strafen bei Verstössen deutlich verschärft werden. Insbesondere reduziert der neue Vertrag die unbezahlte Reisezeit stufenweise auf die Hälfte von heute 30 Minuten auf 15 Minuten, zudem sieht er für Samstagsarbeit neu Zuschläge und eine höhere Mittagsentschädigung vor. Verstärkte Kontrollen und strengere Strafen werden dafür sorgen, dass der GAV überall eingehalten wird.
Der neue GAV bringt folgende Verbesserungen:
Im Maler- und Gipsergewerbe herrscht, wie in vielen Handwerksberufen, Fachkräftemangel – umso wichtiger sind die neuen Regelungen. Damit sind wichtige Schritte getan, um die Attraktivität der Berufe im Maler- und Gipsergewerbe zu verbessern. Der neue GAV bildet eine gute Basis für die kommenden Jahre.
Der neue GAV tritt auf den 1. April 2026 in Kraft und gilt für die folgenden drei Jahre. Die Sozialpartner – SMGV, Unia und Syna – werden dem Bundesrat einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit stellen. Damit schützen sie die Branche vor Lohndumping und Preiskämpfen auf dem Buckel der Arbeitnehmenden.
Gewerkschaft Unia 2026