Der neue GAV tritt am 1. Juli 2017 in Kraft und gilt bis 2021. Er bringt insbesondere Fortschritte bei den Löhnen, etwa eine Erhöhung der Mindestlöhne um bis zu 2,5%. Die Personalkommissionen (PeKo), werden zukünftig mehr Einflussmöglichkeiten in zentralen Punkten wie Lohn und Arbeitszeit erhalten.
Kündigungsschutz und bessere Vereinbarkeit Beruf/Familie
Mitarbeiter/innen über 55 Jahre geniessen künftig einen verstärkten Kündigungsschutz. Angestellte ab 58 Jahren sind bei Umstrukturierungen explizit geschützt. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden der Mutterschafts- (16 Wochen) und Vaterschaftsurlaub (5 Tage) verlängert.
Auch Lehrlinge werden dem GAV unterstellt
Der Geltungsbereich wichtiger GAV-Bestimmungen wird auf Teile des Kaders, das administrative Personal und die Lernenden ausgeweitet. Erstmals profitieren Lernende der Branche damit von Mindestlöhnen, einem 13. Monatslohn, Mitwirkungsrechten und weitergehenden Schutzbestimmungen.