Bürgerliche greifen Arbeitsgesetz erneut an: Unia sagt nein zu Arbeiten rund um die Uhr
Neugegründete Unternehmen, die ihre Angestellten zum Teil mit Erfolgsprämien oder Aktienprogrammen entlöhnen, könnten in der jetzigen Version der Vorlage folgende Schutzfunktionen wegbedingen:
- Sonntags- und Nachtarbeitsverbot.
- Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten
- Ruhezeiten
- Pausen
- Rücksichtnahme auf Arbeitnehmende mit Familienpflichten
- Freie Halbtage
- Begrenzung der Überzeiten
Den Begriff «Startups», der in der ursprünglichen Version der Initiative gebraucht wurde, hat die Wirtschaftskommission gestrichen. Denn damit kann die Vorlage das Arbeitsgesetz für alle neugegründeten Unternehmen umgehen – während ganzer fünf Jahren ab Gründung!
Arbeitsgesetz verteidigen!
Das Arbeitsgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Es garantiert ein Minimum an Erholung und Zeit für soziale Kontakte. Beispielsweise gefährdet eine ausgeweitete Sonntags- und Nachtarbeit nicht nur Familien, Beziehungen mit Kindern, familiäre und nachbarschaftliche Betreuungsverhältnisse - auch die Gesundheit leidet!
Gesetzesänderung unnötig: Sonntags- und Nachtarbeit ist in begründeten Fällen bereits möglich
Der arbeitsfreie Sonntag und die Nachtruhe müssen für die Gesamtgesellschaft erhalten bleiben. Nur in begründeten Fällen darf arbeiten in der Nacht und am Sonntag erlaubt sein, so wie es heute bereits der Fall ist.
Die Betriebe, die ein dringendes Bedürfnis haben oder für die es technisch oder wirtschaftlich unentbehrlich ist, erhalten bereits heute eine Ausnahmebewilligung. Darüber hinaus besteht kein Bedürfnis für weitere Sonderregelungen. Hingegen sind mit einer Ausdehnung der Sonntags- und Nachtarbeit hohe Risiken verbunden. Wir fordern deshalb den Nationalrat auf, das Geschäft bachab zu schicken.
Die Unia engagiert sich auch im Netzwerk Sonntagsallianz gegen die Aufweichung der Sonntagsruhe. Die Allianz ist ebenfalls gegen die Initiative Dobler.