Stress soll als Berufskrankheit besser anerkannt werden
22 Milliarden Franken: So viel könnten berufsbezogene Erkrankungen die Schweiz im Jahr 2022 gekostet haben. Denn laut internationalen Studien betragen die Folgekosten solcher Erkrankungen in entwickelten Volkswirtschaften mindestens drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Ein Grossteil dieser Kosten wird von der Allgemeinheit und nicht von den Arbeitgebern getragen.
Stresserkrankungen sind ungenügend anerkannt
Eine heute eingereichte parlamentarische Initiative von Nationalrat Baptiste Hurni verlangt eine bessere Anerkennung von Stresserkrankungen als Berufskrankheit. Es soll genügen, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine Krankheit «vorwiegend» (und nicht mehr «stark überwiegend») durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde. Konkret bedeutet dies, dass für diese Krankheiten der Kausalzusammenhang mit dem Beruf nicht mehr zu mehr als 75%, sondern nur zu mehr als 50% nachgewiesen werden muss.
Besserer Schutz für die Beschäftigten
Damit würde sich der Versicherungsschutz für die Betroffenen verbessern. Die Gesundheitskosten müssten vermehrt dort bezahlt werden, wo sie verursacht werden. Die Arbeitgeber würden gemäss ihrer Fürsorgepflicht in die Verantwortung genommen und die Prävention in den Betrieben könnte gestärkt werden.
Aktuelle Regelung ist nicht zeitgemäss
Die heutige Regelung entspricht zudem nicht mehr den aktuellen Erkenntnissen der Arbeitsmedizin und der Arbeitswissenschaften. Denn diese zeigen, dass die sogenannten berufsassoziierten, meist stressbedingten Gesundheitsstörungen aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt (Verdichtung, Termindruck, zunehmende Entgrenzung von Privatleben und Arbeit, wachsender Dienstleistungssektor) stark zunehmen.
Postulat will Prävention stärken
Eine bessere Prävention der psychosozialen Erkrankungen strebt zudem das gleichzeitig eingereichte Postulat von Nationalrat Baptiste Hurni an, welches den Bundesrat auffordert, zusätzlich eine Strategie zur Prävention der berufsbedingten psychosozialen Erkrankungen vorzulegen.