Energiekrise nicht als Vorwand für gesundheitsschädigende Nacht- und Sonntagsarbeit missbrauchen!
Der Ständerat hat eine Motion von Mitte-Politikerin Andrea Gmür-Schönenberger angenommen. Diese tarnt die altbekannte Forderung der Bürgerlichen nach mehr Flexibilisierung in der Arbeitswelt als Krisenpolitik. In Tat und Wahrheit handelt es sich um einen Abbau der Schutzbestimmungen im Arbeitsgesetz.
Offensichtlich keine Krisenpolitik
Die Motion von Gmür-Schönenberger will eine Energiemangellage in der Verordnung zum Arbeitsgesetz als «dringendes Bedürfnis für Nacht- oder Sonntagsarbeit» definieren.
Dabei haben Unternehmen schon heute grossen Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitszeiten: Von Montag bis Samstag können sie zwischen 6 und 23 Uhr bewilligungsfrei arbeiten lassen.
Und: Sollte es tatsächlich zu einer Energiemangellage kommen, haben sie die Möglichkeit, beim jeweiligen kantonalen Arbeitsinspektorat eine Sonderbewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit einzuholen, für bis zu 6 Monate. Das sagt auch der Bundesrat, der sich gegen den Vorstoss ausspricht. Offensichtlich geht es hier nicht Krisenpolitik.
Deregulierungen auf Kosten der Arbeitnehmenden
Vielmehr ist die Energiekrise nach der Franken- und der Coronakrise der neuste Vorwand für die altbekannten Deregulierungsbegehren der Bürgerlichen und der Arbeitgeber.
Betroffen sind erneut jene Arbeitnehmende, die von den wirtschaftlichen Folgen der Krise(n) speziell betroffen sind; namentlich Kaufkraftverlust.
Fadenscheinig und scheinheilig
Die Argumentation wird von Mal zu Mal fadenscheiniger, deutlich zeigt sich: Immer wieder geht es darum, den Schutz der Arbeitenden vor gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten zu schwächen, bestehende Gesetze zu unterlaufen und die Arbeitsbedingungen der Angestellten, insbesondere im Verkauf, der Logistik oder in der Industrie, zu verschlechtern.
Noch mehr Nacht- und Sonntagsarbeit führen zu noch mehr Stress und noch weniger Zeit für Privat- und Familienleben.
Die Motion geht als nächstes in den Nationalrat, der die geplante Aufweichung des Arbeitsgesetzes stoppen muss.