Endlich: GAV für die Gärtner:innen in der Westschweiz
Seit dem 1. August 2021 gilt der GAV für alle Gärtner:innen in den Regionen Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura sowie in den Berner Gemeinden Biel und Evilard-Macolin. Dem allgemeinverbindlichen Vertrag sind alle Firmen der Gegend unterstellt.
Konkrete Verbesserungen für die Angestellten
Der GAV bringt konkrete Verbesserung für die rund 1'000 unterstellten Angestellten.
- Klare Regelung der Arbeitszeiten:
42,5-Stunden-Woche (bisher 45 Stunden),
15 Minuten Pause müssen bezahlt werden - Entschädigung für Überstunden und Samstagsarbeit
- Gesetzliche Mindestlöhne:
3'900 Franken pro Monat für Hilfsarbeiter:innen mit weniger als drei Jahren Erfahrung,
bis zu 5'200 Franken pro Monat für Poliere - Obligatorischer dreizehnter Monatslohn
- Mehr Ferien:
22 Tage für Arbeitnehmende zwischen 20 und 49 Jahre,
25 Tage für Arbeitnehmende über 50 Jahre - Mittagszulage von 17 Franken
Eine neu gegründete interregionale Paritätische Kommission hat die Aufgabe, die korrekte Anwendung des GAV in den Unternehmen sicherzustellen, Lohndumping und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern. Sie setzt sich aus Vertretungen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände zusammen.
Unia-Mitglied werden und den GAV unterstützen
Verbesserungen fallen nicht vom Himmel: Einen neuen GAV abzuschliessen, bedeutet viel Arbeit und erfordert Ausdauer. Ohne die gewerkschaftlich organisierten Gärtner:innen, die mit der Unia zusammengearbeitet haben, wären diese Verbesserungen nicht möglich gewesen.
Mit deiner Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ermöglichst du, dass wir unser Engagement für gute Arbeitsbedingungen im Gartenbau fortzusetzen.