Mindestlöhne bei Coop steigen um 100 Franken
In den konstruktiven Lohnverhandlungen konnte die Unia gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern eine Erhöhung der Coop-Lohnsumme um 1% per 1. Januar 2021 erreichen. Die Unia begrüsst insbesondere, dass generelle Lohnerhöhungen erreicht werden konnten.
Weil die Mindestlöhne erhöht und die Niedriglöhne generell angehoben werden konnten, präsentiert sich diese Lohnsummenerhöhung sozial und nachhaltig.
Erhöhung der Mindestlöhne
Am 1. Januar 2021 werden alle Mindest- und Referenzlöhne bei Coop in der ganzen Schweiz um 100 Franken erhöht. Die neuen Löhne präsentieren sich wie folgt:
a) Angelernte/Betriebsmitarbeitende: 4'000 Fr. Bruttomonatslohn
b) zweijährige Grundbildung: 4’100 Fr. Bruttomonatslohn
c) dreijährige Grundbildung: 4'200 Fr. Bruttomonatslohn
d) vierjährige Grundbildung: 4'300 Fr. Bruttomonatslohn
Generelle Erhöhung der Niedriglöhne
Am 1. Januar 2021 werden Löhne bis 4'700 Franken generell um 40 Franken erhöht (Berechnungsgrundlage für ein 100%-Pensum). Auch Hilfskräfte im Stundenlohn profitieren uneingeschränkt von dieser Erhöhung.
Mitarbeitende mit Löhnen über 4’700 Franken erhalten individuelle Lohnerhöhungen nach den von Coop festgelegten Kriterien.
Ein erster Schritt zu mehr Anerkennung
Mitarbeitende von über 150 Coop-Filialen haben ihren Anteil zu diesem erfolgreichen Ergebnis beigetragen. Sie haben an einer breiten Postkartenaktion der Unia mitgemacht und eine angemessene Anpassung der Löhne gefordert.
Die Mitarbeitenden stehen dieses Jahr wegen Covid-19 unter starkem Druck. Sie leisten für die gesamte Bevölkerung essentielle Arbeit. Sie haben die Lohnerhöhungen verdient.
Auch wenn das Lohnergebnis unter den Forderungen der Beschäftigten liegt, begrüsst die Unia insbesondere die generelle Lohnerhöhung. Sie fordert Coop nachdrücklich dazu auf, auch in Zukunft auf generelle Lohnerhöhungen für alle zu setzen – nur so kann wirkliche Lohntransparenz garantiert werden.
Die Fachgruppe Coop der Unia hat die Lohnvereinbarung mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen und einer Enthaltung am 19. Oktober verabschiedet.