Auch Selbständige erhalten Corona-Hilfe
Durch die behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus sind zahlreiche Selbständige mit Erwerbseinbussen konfrontiert, obwohl ihre Erwerbstätigkeit nicht verboten ist. Im Taxigewerbe etwa sind die Umsätze seit der Erklärung der ausserordentlichen Lage um rund 90 Prozent zurückgegangen. Eine ganze Branche stand vor dem Ruin. Der Entscheid des Bundesrats, dass auch sie vom Corona-Erwerbsersatz profitieren können, ist richtig und kommt gerade noch rechtzeitig.
Unia hat beim Bundesrat interveniert
Die Unia intervenierte zusammen mit der Schweizer Taxiunion schon Ende März beim Bundesrat, um eine Lösung für Taxifahrer/innen zu erreichen. Mit dem neuen Schutz für Selbständige wird verhindert, dass selbständige Taxifahrer/innen ihre Existenzgrundlage verlieren. Zudem sollte es so für Taxifahrer/innen möglich sein, zuhause zu bleiben, wenn sie ohnehin keine Aufträge haben. So wird auch das Ansteckungsrisiko minimiert.
Plattform-Arbeiter/innen müssen geschützt werden
Jetzt, da die Situation der Selbständigen geklärt ist, muss der Bundesrat dringend die Frage der Plattform-Beschäftigten angehen. Im Taxi- und Kurierwesen weigern sich teilweise Arbeitgeber (z.B. Uber, Uber Eats), ihre Angestellten als solche anzuerkennen, und bezeichnen sie fälschlicherweise als «Selbständige». Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass die betroffenen Arbeitnehmenden über einen Härtefallfonds Zugang zu Unterstützungsleistungen erhalten, da sie durch vorsätzliche Unterlassung ihres Arbeitgebers nicht von Instrumenten wie Kurzarbeit profitieren können. Das Geld dafür muss dann bei den Plattform-Unternehmen eingetrieben werden. Die Behörden müssen Uber & co. zwingen, ihre Pflichten als Arbeitgeber wahrzunehmen.