Ständerats-Kommission will Lohndruck verschärfen
Mit seiner Motion will Ständerat Baumann insbesondere kantonale Mindestlöhne aushebeln – ausgerechnet mit Gesamtarbeitsverträgen. Diese sollen, wenn sie allgemeinverbindlich (ave) sind, «sämtlichen Bestimmungen der Kantone vorgehen». Im Klartext: Wenn ein ave GAV tiefere (oder keine) Mindestlöhne vorsieht als das kantonale Gesetz, sollen die schlechteren Bestimmungen gelten.
Pervertierung der Sozialpartnerschaft
Ziel des Vorstosses ist somit, tiefe Löhne noch weiter zu drücken. Dabei erklärte das Bundesgericht 2017 kantonale Mindestlöhne explizit für zulässig – als sozialpolitische Massnahme, um Hungerlöhne zu verhindern. Mindestlöhne an der Armutsgrenze per GAV noch tiefer zu drücken, wäre eine Pervertierung der Sozialpartnerschaft und sicher keine Stärkung.
Unia verteidigt die Löhne
Die Unia verlangt vom Ständerat, nicht auf den Vorschlag der WAK-S einzugehen und die Motion abzulehnen. Die Gewerkschaft wird sich weiterhin für gute Löhne und Arbeitsbedingungen einsetzen, sowohl in Gesamtarbeitsverträgen als auch in den Kantonen.