Jura: Zweiter kantonaler Mindestlohn wird eingeführt
Das Gesetz über einen verbindlichen Mindestlohn ist Resultat einer 2009 eingereichten Volksinitiative, die auch von der Unia unterstützt wurde. Sie verlangte die Einführung eines Mindestlohnes für Firmen, die keinem GAV unterstellt sind. Das heute angenommene Gesetz geht weiter.
Lohnanpassung in den nächsten 2 Jahren
Die Arbeitgeber haben nun 2 Jahre Zeit, die Löhne anzupassen. Der Mindestlohn gilt nicht für Arbeitgeber und ihre Familien, Menschen in Ausbildung sowie Personen, die an einer arbeitsmarktlichen Massnahme teilnehmen.
Kampf gegen Lohndumping
Im August dieses Jahres hatte das Bundesgericht Beschwerden von Arbeitgeberverbänden gegen einen kantonalen Mindestlohn in Neuenburg abgewiesen. Die Unia hofft nun, dass weitere Kantone den Beispielen von Neuenburg und Jura folgen und kantonale Regelungen einführen. Mindestlöhne sind ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Lohndumping.