Neuer GAV für die Coop-Mitarbeitenden
Zentrale Erneuerungen auf einen Blick
- Anrecht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohnausgleich ab dem 3. Dienstjahr für Mütter (bisher ab dem 4. Dienstjahr).
- Vaterschaftsurlaub von 3 Wochen (bisher 1 Woche). Er gilt auch für Väter, im Stundenlohn angestellt sind.
- Mehr Angestellte können vom Programm finanzieller Beiträge an die Kinderbetreuung für Alleinerziehende („Child Care“) profitieren. Neu ist das Programm im GAV verankert.
- Erstmals sind Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit im GAV verankert.
- Der Weiterbildungsauftrag umfasst explizit Angebote zum technologischen Wandel (Digitalisierung).
- Stärkung der Gewerkschaftsrechte: Neu ist für Gewerkschaftsmitarbeitende keine Einwilligung mehr nötig, um im Betrieb gewerkschaftliche Informationsarbeit zu machen.
- Der Mindestlohn liegt bei 3900 Franken (x13) für Angelernte. Bei einer dreijährigen Ausbildung liegt der Lohn bei Fr. 4100 (x13).
1% Lohnsummenerhöhung für 2018
Für das Jahr 2018 konnte ausserdem eine Lohnsummenerhöhung um 1 Prozent erreicht werden. Angesichts der der steigenden Krankenkassenprämien bringt dies einen notwendigen und wichtigen Ausgleich der Kaufkraft. Das zusätzliche Lohnsummenprozent wird breit verteilt und kommt mindestens zwei Drittel der Beschäftigten zu Gute.
Weiterhin ein waches Auge für Umsetzung des GAV und der Digitalisierung
Als grösste Gewerkschaft im Detailhandel ist die Unia in allen Landesteilen präsent und wird sich für die Umsetzung und Einhaltung der geltenden GAV-Bestimmungen einsetzen. Die Gewerkschaft wird insbesondere einen Fokus auf die Einhaltung der Arbeitszeiten und des Gesundheitsschutzes legen. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung wird sich die Unia für eine soziale Digitalisierung einsetzen.
Ausdehnung des GAV auf die gesamte Coop Gruppe
Zur Zeit unterliegen nicht alle Coop-Firmen dem GAV. Die Ausdehnung des GAV auf die gesamte Coop-Gruppe bleibt weiterhin das Ziel der Gewerkschaft Unia.