Flankierende Massnahmen verstärken!
Die Einführung der Personenfreizügigkeit 2004 hat dem unwürdigen Saisonnierstatut ein Ende gesetzt. Das war ein wichtiger Fortschritt. Für die Unia ist aber auch klar: In der Schweiz müssen Schweizer Löhne gelten. Sonst ist die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt.
Lohndruck nimmt zu
Gemäss SECO hat sich die Zahl der Angestellten, die nur für kurze Zeit (max. 90 Tage) in der Schweiz arbeiten und deren Anstellungsverhältnisse besonders prekär sind, hat sich seit 2005 verdreifacht. Auch die Quote der Verstösse gegen Mindeststandards ist alarmierend: Die paritätischen Kommissionen stellten bei 30% der Kontrollen Verstösse fest. Und in den Kantonen sind die Lohndumping-Fälle gegenüber dem Vorjahr von 9% auf 12% gestiegen.
Verschiedene Branchen betroffen
Während die Bauwirtschaft in der Schweiz boomt, ging die Bautätigkeit in vielen europäischen Ländern zurück. Das Risiko, dass skrupellose Unternehmer und Subunternehmer Angestellte zu Dumpinglöhnen arbeiten lassen, hat entsprechend zugenommen. Weitere Risikobranchen sind unter anderem: Detailhandel, Gartenbau, Sicherheit, Baugewebe, Personalverleih und Industrie.
Stopp Lohndumping
Um Lohndumping zu verhindern, braucht es mehr verbindliche Mindestlöhne und Fortschritte bei den Normalarbeitsverträge. Nötig sind aber auch Verbesserungen bei den Kontrollen und der Verarbeitung von Informationen. Zudem braucht es eine Beschränkung der Subunternehmerketten. Und bei Verdacht auf Lohndumping müssen die Kantone rasch die Arbeit einstellen lassen können.