Zuwanderungsinitiative: Umsetzung nur teilweise befriedigend
Die Gewerkschaft Unia begrüsst, dass das Parlament bei der Umsetzung der Zuwanderungsinitiative auf Kontingente verzichtet. Sie hatte deren Wiedereinführung von Anfang an bekämpft. Denn Kontingente hätten die Personenfreizügigkeit in Frage gestellt und zu Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, noch mehr Lohndruck und prekären Arbeitsverhältnissen geführt.
Arbeitnehmendenschutz verbessern
Das knappe Ja zur Zuwanderungsinitiative kam wegen der Angst vieler Menschen, insbesondere der 50- bis 59-Jährigen, um ihre Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze zustande. Das Parlament hat es verpasst, diesen Ängsten Rechnung zu tragen und den Schutz aller in der Schweiz tätigen Arbeitnehmenden und ihrer Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Lohndrückerei verhindern
Der beschlossene «Arbeitslosenvorrang» ist kein Ersatz für wirksamere flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Zwar begrüsst die Unia alle Massnahmen, welche die Chancen von Arbeitslosen verbessern. Sie dürfen aber nicht dazu missbraucht werden, Löhne zu drücken und Arbeitslose zu schlechteren Löhnen (wieder) einzustellen.
Flankierende Massnahmen ausbauen
Dringend notwendig wären ein griffiger Kündigungsschutz insbesondere für ältere Mitarbeitende, ein Ausbau der allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge inklusive Mindestlöhne sowie eine Verstärkung der Arbeitsmarktkontrollen.