Ständerat setzt Zeichen für erleichterte Einbürgerung
Der Ständerat ist dem Nationalrat gefolgt und hat der Änderung von Art. 38 Abs. 3 der Bundesverfassung zugestimmt. Das Geschäft geht mit einigen kleinen Änderungen nochmals in den Nationalrat. Stimmt er zu, können Menschen der sogenannten dritten Ausländergeneration erleichtert eingebürgert werden.
Kultur der Partizipation ist gefragt
Die Unia begrüsst dies als längst fällige Anerkennung von Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind. Es ist wichtig, sie als Teil der Schweiz anzuerkennen. Die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung ist ein wichtiges Zeichen und führt hoffentlich dazu, dass sich mehr Migrant/innen der dritten Generation einbürgern lassen. Gleichzeitig bräuchte es einen weiteren Schritt: die erleichterte Einbürgerung der zweiten und die automatische Einbürgerung der dritten Generation.
Hürden bei einer Einbürgerung abbauen
Die Unia möchte die erleichterte Einbürgerung auch für alle Kinder und Jugendlichen, die in der Schweiz geboren werden. Kantone und Gemeinden sollen Migrantinnen und Migranten, welche die Bedingungen erfüllen, zur Einbürgerung einladen. Hürden, wie hohe Kosten und unnötige Tests für Menschen, die hier die Schule besucht haben, müssen abschaffen werden. Kinder und Enkelkinder von Migrant/innen müssen spüren, dass sie zur Schweiz dazugehören. Nur eine mutige und aktive Einbürgerungspolitik und eine Kultur der Partizipation können dies ermöglichen.