Genf: Arbeitern wurden 2400 Franken vom Lohn für Unterkunft abgezogen

Massiver Lohnklau: Die Firma Vision Genève SA zog den Arbeitern mehr als 2000 Franken für die Unterkunft vom Lohn ab. (Foto: Niko Korte, pixelio.de)

Arbeiter mussten ihrem Arbeitgeber eine Miete von 2400 Franken für ein Zimmer zahlen. Der Arbeitgeber zahlte ihnen zwar einen nach Gesamtarbeitvertrag (GAV) korrekten Lohn, zog ihnen dann aber einen überrissenen Beitrag für die Unterkunft ab. Nun wurde Klage eingereicht.

Die Firma Vision Genève SA hat sich auf den Umbau von Wohnhäusern zu Appartement-Hotels spezialisiert. Zwar stellte das Unternehmen die Arbeiter zum GAV konformen Lohn an. Aber für die Unterkunft zog es ihnen die stolze Summe von 2400 Franken ab. Am Ende erhielten die Arbeiter einen Lohn von 2000 Franken.

Arbeiter entlassen – Klage eingereicht

Bei Kontrollen wurde diese Lohndumpingpraxis festgestellt. Als die Arbeiter vom Missbrauch erfuhren, haben sie beim Arbeitgeber den ihnen zustehenden Betrag eingefordert. Als Antwort erhielten sie über die Feiertage die Kündigung. Unterstützt von der Unia haben nun zwei Arbeiter Klage gegen Vision Genève SA eingereicht.

Stärkung der flankierenden Massnahmen nötig

Die Unia Genf fordert nun Gespräche mit dem Genfer Arbeitgeberverband des Ausbaugewerbes, um Massnahmen gegen Lohndumping zu erarbeiten. Ebenfalls fordert die Unia den Ausbau der flankierenden Massnahmen.