Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Arbeitnehmerinnen, Diskriminierung am Arbeitsplatz anzufechten – etwa bei Anstellung, Lohn, Aufgabenzuteilung, Arbeitsbedingungen, Beförderung, Aus- und Weiterbildung sowie bei Entlassung. Es verpflichtet Unternehmen zu Lohnanalysen und zum Schutz vor sexueller Belästigung. Zudem erleichtert es den Frauen die Beweisführung und erlaubt Verbandsklagen.
Doch die Wirkung des Gesetzes bleibt begrenzt. Die Hürden gegen Lohndiskriminierungen vorzugehen sind für die Betroffenen in der Praxis hoch und Lohnklagen dauern lange. Unternehmen, die in Lohnanalysen Diskriminierung feststellen, müssen heute weder mit Sanktionen rechnen noch die Ungleichheit zwingend beseitigen.
Kleine und mittlere Unternehmen sind von der Pflicht, die Löhne zu analysieren, ganz ausgenommen. Heute erfüllt nicht einmal die Hälfte aller Betriebe, die eigentlich dazu verpflichtet wären, die gesetzlichen Auflagen. Das ist Gleichstellungs-Verweigerung. Zudem entfällt die Pflicht zu Lohngleichheitsanalysen im Jahr 2032. «Statt dass sich betroffene Frauen individuell für ihre Rechte wehren müssen, braucht es verbindliche Vorgaben, damit die Unternehmen Lohngleichheit garantieren müssen», fordert Unia-Gleichstellungsfachfrau Victoria Lange Gómez.
Anstatt die bestehenden Lücken zu schliessen, schwächen bürgerliche Politiker das Gleichstellungsgesetz. So hat der Ständerat erst kürzlich beschlossen, dass Schichtzulagen künftig bei Lohnanalysen nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Das erschwert den Kampf gegen Lohndiskriminierung zusätzlich. «Ein Gesetz ohne wirksame Kontrollen und Sanktionen bleibt zahnlos. Wer Gleichstellung ernst nimmt, muss Diskriminierung konsequent ahnden und bestehende Schutzlücken schliessen», sagt Unia-Präsidentin Vania Alleva.
Ungenügender Schutz bei sexueller Belästigung und Diskriminierung
Der Schutz vor sexueller Belästigung ist ebenfalls unzureichend. Die Beweislasterleichterung gilt nicht in diesem Bereich, was Betroffenen zusätzliche Hürden beim Rechtsweg auferlegt.
Auch ein aktueller Gerichtsentscheid zeigt die Schwächen des Gesetzes: So entschied das Regionalgericht Neuchâtel, dass Arbeitnehmende für Toilettenpausen ausstempeln müssen. Zwar erkannte das Gericht die geschlechtsspezifische Diskriminierung, erachtete aber eine Kompensation von 30 Minuten pro Monat als ausreichend.
Solche Praktiken sind verwerflich: Werden Toilettengänge mittels Zeiterfassung kontrolliert, greift dies in die Privatsphäre ein. Besonders betroffen sind menstruierende oder schwangere Frauen. Daher wird die Unia das Urteil anfechten und weiterziehen.
Für echte Gleichstellung braucht es ein Gesetz, das in der Praxis wirkt. Es braucht:
Gleichstellung ist mehr als eine Frage des Gesetzes. Viele Frauen verdienen trotz Ausbildung zu wenig für ein unabhängiges und würdevolles Leben. Branchen mit hohem Frauenanteil sind weiterhin strukturell unterbewertet und schlecht bezahlt. Ohne echte Lohngleichheit bleibt Gleichstellung ein Versprechen. Darum wehrt sich Unia aktuell mit einem Referendum gegen die Aushebelung von Mindestlöhnen, die nachweislich besonders für Frauen bessere Löhne bedeuten und ist aktiv bei den Vorbereitungen für den feministischen Streik / Care-Streik am 14. Juni 2027.
Gewerkschaft Unia 2026