Bundesgericht schützt städtische Mindestlöhne

Bereits zum wiederholten Mal schützt das Bundesgericht gesetzliche Mindestlöhne. Das Bundesgericht erlaubt es den Städten Zürich und Winterthur – in der Volksabstimmung beschlossene Mindestlöhne – endlich einzuführen. Das Bundesgericht wies die Beschwerden der Arbeitgeberverbände ab und bestätigt, dass Städte zur Bekämpfung von Armut kommunale Mindestlöhne einführen dürfen. Der Entscheid beendet die jahrelange Verzögerungsstrategie der Arbeitgeberverbände und ist ein klares Signal an das Bundesparlament am 19. Juni das geplante Gesetz, welches die Mindestlöhne aushebelt, in der Schlussabstimmung abzulehnen

In den Städten Zürich und Winterthur wurden 2023 von der Stimmbevölkerung die Einführung kommunaler Mindestlöhne mit einer überwältigenden Mehrheit von 70 bzw. 66 Prozent Ja-Stimmen beschlossen. Denn in vielen Städten reicht der Lohn nicht zum Leben. Gesetzliche Mindestlöhne sind dabei sozialpolitisch begründet: Wer Vollzeit arbeitet, soll nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. 

Obstruktionspolitik der Zürcher Arbeitgeberverbände gestoppt

Gegen die Volksentscheide haben lokale Arbeitgeber- und Gewerbeverbände Beschwerde eingelegt und heute vor letzter Instanz vor dem Bundesgericht verloren. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil den Städten und den Mindestlohnbefürworter:innen Recht gegeben, wonach Städte Massnahmen gegen Armut trotz Arbeit ergreifen können. Der Erlass von Mindestlöhnen ist dabei Teil ihrer sozialpolitischen Aufgaben. Wie auch Rechtsgutachten zeigen, verfügen Gemeinden über eine weitreichende Autonomie und können sozialpolitische Massnahmen zur Bekämpfung von Armut ergreifen – beispielsweise mit der Einführung von kommunalen Mindestlöhnen (u.a. Rechtsgutachten von Prof. Kurt Pärli). 

Wichtiger Erfolg für Arbeitnehmende in Mindestlohn-Branchen

Unia-Präsidentin Vania Alleva begrüsst die Klärung: «Das Urteil bringt endlich Klarheit und beendet die jahrelange Verzögerungsstrategie der Zürcher Arbeitgeberverbände. Jetzt müssen die Löhne von Tausenden Betroffenen in den Städten Zürich und Winterthur rasch erhöht werden.» Die Unia fordert die rasche Inkraftsetzung der kommunalen Mindestlöhne in den Städten Zürich und Winterthur. Gleichzeitig hat das Urteil Signalwirkung auf weitere Städte, wie Schaffhausen, Bern und Biel, welche mit Volksinitiativen Mindestlöhne einführen wollen.

Klares Signal an Bundesbern

Bereits im Jahr 2017 hatte das Bundesgericht entschieden, dass im Kanton Neuenburg ein gesetzlicher Mindestlohn in Kraft treten kann. Das Bundesgericht hatte damit eine Beschwerde von Neuenburger Arbeitgebervereinigungen abgewiesen. Das aktuelle Bundesgerichtsurteil macht deutlich, dass nicht nur die Kantone, sondern auch Gemeinden die Kompetenz haben, Mindestlöhne zu erlassen. «Die erneute Niederlage der Mindestlohn-Gegner vor Gericht ist ein klares Signal an das Bundesparlament, in der Schlussabstimmung auf das geplante Mindestlohn- Umgehungsgesetz zu verzichten», fordert Vania Alleva, Unia-Präsidentin.

Schlussabstimmung am 19. Juni im Bundeshaus

Im Bundeshaus ist am 19. Juni die Schlussabstimmung zum Mindestlohn-Umgehungsgesetz traktandiert. Gegen die Übersteuerung von kantonalen und lokalen Mindestlöhnen durch ein Bundesgesetz haben von Anfang an sowohl die Kantone als auch der Bundesrat gewarnt. Das neue Bundesgerichtsurteil bestärkt die Städte und Kantone darin, aus sozialpolitischen Gründen Mindestlöhne zu erlassen und zwar – ohne Einschränkung - für alle Betroffenen. Jetzt ist das Bundesparlament gefordert auf die unsoziale und unföderalistische Gesetzesrevision zu verzichten.