Ein Lohn muss zum Leben reichen – das ist die zentrale Forderung hinter kantonalen und städtischen Mindestlöhnen, die in Volksabstimmungen demokratisch beschlossen wurden. Mindestlöhne gewährleisten eine verbindliche Lohnuntergrenze in Branchen mit tiefen Löhnen und berücksichtigen dabei die regional unterschiedlichen Lebenshaltungskosten. Doch das Parlament greift diese Mindestlöhne jetzt frontal an – mit einer Vorlage, die kantonale und kommunale Mindestlöhne per Gesetz aushebeln will.
Anlässlich der heutigen Debatte im Nationalrat machte die Unia mit einer symbolischen Aktion vor dem Bundeshaus darauf aufmerksam, wie wichtig gesetzliche Mindestlöhne für die Beschäftigten in den Tieflohnbranchen – insbesondere im Verkauf, in der Gastronomie oder im Coiffeurgewerbe – sind.
Vom Angriff des Parlaments betroffen sind zehntausende Arbeitnehmende in der ganzen Schweiz, die heute oder in Zukunft von kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen profitieren. Dazu zählen bereits geltende Mindestlöhne in den Kantonen Genf und Neuenburg sowie in der Stadt Luzern, ebenso wie beschlossene Regelungen im Tessin sowie in den Städten Zürich und Winterthur. Auch künftige Mindestlöhne stehen auf dem Spiel: In Bern, Biel und Schaffhausen wurden Initiativen eingereicht, im Kanton Jura steht dies kurz bevor. Im Kanton Waadt wird am 14. Juni über die Einführung abgestimmt und auch im Kanton Wallis steht die eingereichte Mindestlohninitiative vor der Abstimmung.
Dank Mindestlöhnen verdient eine Verkäuferin in einer Bäckerei-Konditorei in Luzern heute 22.75 Franken pro Stunde, in Winterthur hätte sie Anspruch auf 23 Franken. In Zürich würde der Mindestlohn für einen Verkäufer im Tankstellenshop 23.90 Franken betragen. In der Gastronomie verdient eine Mitarbeiterin in Genf mindestens 24.59 Franken pro Stunde, in Zürich wären es mindestens 23.90 Franken. Im Tessin wird eine Coiffeuse ab 2030 ebenfalls von einem gesetzlichen Mindestlohn von 21.75 Franken profitieren.
Im Namen von tausenden Beschäftigten, für die Mindestlöhne einen existenzsichernden Lohn garantieren, fordert die Gewerkschaft Unia National- und Ständerat auf, auf die geplante Gesetzesrevision zu verzichten. Die Schlussabstimmung im Parlament ist für den 19. Juni vorgesehen. Die Unia wird sich entschieden gegen Verschlechterungen für Arbeitnehmende im Tieflohnbereich wehren.
Bilder zur Aktion sind hier verfügbar. Fotos Unia Lohnsenkungsgesetz - UNIA
Vania Alleva, Präsidentin Unia
Noémie Zurlinden, Ökonomin Unia
Patricia D’Incau, Mediensprecherin Unia
Gewerkschaft Unia 2026