Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Hälfte aller Arbeitnehmenden und fast zwei von drei Frauen erfahren sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Trotz gesetzlichem Verbot und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Zum 8. März veröffentlicht die Unia eine neue Informationsbroschüre «Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz» in zehn Sprachen. Sie richtet sich an Betroffene und ihre Kolleg:innen sowie an Fachpersonen, welche Betroffene beraten.

Sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz ist nach wie vor ein weitverbreitetes Problem. Je stärker eine Arbeitnehmerin von Diskriminierung und Prekarität betroffen ist, desto häufiger ist sie auch von Belästigung und Gewalt betroffen – und umso schwieriger ist es für sie, sich zu wehren. Abhängigkeit und unsicherer Aufenthaltsstatus verschärfen die Situation zudem weiter. Das heisst, migrantische, jugendliche oder behinderte Frauen oder LGBTQ+-Menschen sind häufiger betroffen und melden Vorfälle tendenziell weniger.

Gewerkschaftliche Unterstützung für Betroffene notwendig

Obwohl das Gesetz die Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet und jede Arbeitnehmerin ein Recht auf einen belästigungsfreien Arbeitsplatz hat, ignorieren Arbeitgeber diese Pflicht immer noch. 

Der jüngste Fall in Genf, in dem eine Arbeitnehmerin mit Hilfe der Unia gegen die Fastfood-Kette Five Guys geklagt hatte, zeigte, dass Arbeitgeber trotz gewerkschaftlicher Intervention nicht reagieren. Obwohl das Gericht den Arbeitgeber rügte, will der Arbeitgeber den Gerichtsentscheid weiterziehen.

Schärfere gesetzliche Vorgaben sind nötig – Arbeitgeber müssen Pflichten wahrnehmen

Arbeitgeber kennen ihre Pflichten zu wenig oder ignorieren sie. Damit schützen sie ihre Arbeitnehmenden ungenügend. Jetzt braucht es dringend eindeutige Vorschriften, darunter:

  • Stärkung des Gesetzes: Wie bei Lohnungleichheit muss die Beweislasterleichterung im Gleichstellungsgesetz (GlG) auch bei sexueller Belästigung greifen.
  • Klare Regeln, Sanktionen und Prozesse gegen sexuelle Belästigung in den Betrieben.
  • Neutrale Anlaufstellen: Jede Firma braucht unabhängige externe Anlaufstellen für Betroffene.
  • Schulungen und Kontrollen: Regelmässige Sensibilisierung aller Arbeitnehmenden und Führungskräfte, sowie Kontrollen durch Arbeitsinspektorate.

Unia publiziert Info-Broschüre in zehn Sprachen

Die Informationsbroschüre der Unia richtet sich an Betroffene, Zeug:innen und Fachpersonen, welche Betroffene beraten. Klar und verständlich vermittelt sie Definitionen von sexueller Belästigung, bietet einen Überblick über die rechtliche Situation und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Die Broschüre ist als Print- oder digitale Version gratis in folgenden Sprachen erhältlich:

  • Albanisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Italienisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Serbokroatisch
  • Spanisch
  • Türkisch

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