Smood muss die Empfehlungen der Behörden umsetzen
Der Arbeitskonflikt bei Smood ist noch nicht beendet. Bei der von der Genfer Staatsrätin Fabienne Fischer einberufenen Sitzung wurde aufgrund der kompromisslosen Haltung von Smood keine Lösung gefunden. Das Unternehmen weigert sich, die von der Schlichtungsstelle Chambre des relations collectives de travail (CRCT) ausgesprochenen Empfehlungen umzusetzen. Der Kanton hat die die sofortige Anwendung der geltenden Gesetze verlangt, insbesondere des Arbeitsgesetzes und des Obligationenrechts; entsprechende Verfahren sind im Gange. Dabei geht es vor allem um die Bezahlung der gesamten Arbeitszeit. Von den zehn Empfehlungen der CRCT hat Smood bisher jedoch nur eine umgesetzt.
Ablehnung eines Schiedsverfahrens und antigewerkschaftliche Repression
Smood lehnt es auch ab, die Empfehlungen der CRCT einem Schiedsverfahren zu unterstellen. Ebenso hat das Unternehmen die antigewerkschaftliche Repression nicht beendet. Die Unia fordert die Wiedereinstellung der drei entlassenen Streikenden und dass Smood die gewerkschaftsfeindlichen Aktionen einstellt. Smood muss auch allen Streikenden die gleiche Anzahl Arbeitsstunden wie vor dem Streik garantieren.
Die Behörden müssen einschreiten
ie Unia begrüsst die Tatsache, dass die Genfer Behörden von Smood verlangen, die geltenden Regeln einzuhalten, und dass sie sich weiterhin als Vermittler im laufenden Konflikt anbieten. Smood muss nun die von der CRCT herausgegebenen Empfehlungen umsetzen, und zwar in der ganzen Schweiz. Die Unia fordert zudem ein entschlossenes Vorgehen aller Kantone, in denen die Plattform tätig ist, um die Einhaltung der gesetzlichen Regeln und Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden zu gewährleisten.