Gleichstellungsgesetz: Unia fordert verbindlichere Bestimmungen zur Umsetzung der Lohngleichheit
Dass das heute vom Ständerat angenommene Gesetz eine obligatorische Lohnanalyse festschreibt, ist im Grundsatz richtig und wichtig. Die Unia fordert nun die Grosse Kammer auf, Nägel mit Köpfen zu machen und bei der weiteren Revision des Gleichstellungsgesetzes griffigere Massnahmen zu beschliessen.
1% der Unternehmen zu prüfen, reicht nicht
Der Ständerat hat beschlossen, lediglich 1% der Betriebe der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu unterstellen: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind alle vier Jahre dazu verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen. Die Kleine Kammer hat sich gegen Sanktionsmassnahmen ausgesprochen und einen Passus zum verbindlicheren Vorgehen nach der Lohnanalyse gestrichen. Das ist eine leidige Entkräftung der Vorlage, die zwischen Kommission und Ständeratsplenum wie eine heisse Kartoffel hin- und hergeschoben wurde. Die Unia fordert verbindliche Bestimmungen, damit alle Unternehmen die Löhne regelmässig überprüfen lassen müssen. Zudem müssen Betriebe, die den Verfassungsauftrag nicht erfüllen, gebüsst werden und Lohnanpassungen vornehmen. Schliesslich muss Lohngleichheit für alle Betriebe gelten!
Ein solch wichtiges Gesetz darf nicht auf Zeit gelten!
Der Entscheid des Ständerates ist für die Frauen auch aus rechtsstaatlicher Sicht höchst problematisch: Dass der Ständerat die Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse auf 12 Jahre beschränken will, ist falsch. Ein Gesetz von dieser Wichtigkeit darf nicht auf Zeit gelten! „Dass gerade bei einem Thema, das vornehmlich Frauen betrifft, eine ‚Sunset-Klausel‘ eingeführt werden soll, ist ein Hohn und ein Schlag ins Gesicht der Frauen in der Schweiz. Einmal mehr bekommen sie die Macht der bürgerlichen Männer zu spüren“, so Corinne Schärer, Mitglied der Unia-Geschäftsleitung.
Für die Gewerkschaft Unia ist glasklar: Die laufende Revision des Gleichstellungsgesetzes muss sicherstellen, dass in Zukunft alle den Lohn erhalten, der ihnen – qua Verfassung – zusteht.