Möglich wurde dieser Sieg am 7. Februar dank dem Mut der entschlossenen Frau. Die Angestellte hatte sich mit Unterstützung der Unia gegen ihren Arbeitgeber gewehrt, der ihr wegen ihrer bevorstehenden Heirat und eines angeblichen «Risikos» eines Mutterschaftsurlaubs eine Stelle als Managerin verweigerte.
Die Angestellte wurde 2019 zur Ausbilderin befördert und interessierte sich im Jahr darauf für eine Stelle als Managerin. Man sagte ihr, sie habe gute Chancen, diese Stelle zu bekommen. In einem Gespräch erwähnte sie jedoch, dass sie im Sommer heiraten werde. Kurz darauf wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Bewerbung für die Stelle als Managerin nicht berücksichtigt werde. Der Grund dafür? Ihre bevorstehende Heirat, die grosse Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft und die Tatsache, dass sie kein Mann ist!
Das Gerichtsverfahren stellte für die betroffene Frau ein langer Weg dar, der viel Mut, Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen erforderte. Er hat sich aber ausgezahlt: das Gericht sprach ihr eine Genugtuung zu. Sie hat damit auch vielen anderen Frauen eine Stimme gegeben, die solchen Diskriminierungen häufig hilflos gegenüberstehen. In diesem Fall konnte die böse Absicht des Arbeitgebers aufgedeckt werden und die Gewerkschaft Unia freut sich besonders über die Präzedenzwirkung dieses Urteils.
Das Gleichstellungsgesetz ist vor mehr als 25 Jahren in Kraft getreten. Doch noch immer ist es an der Tagesordnung, dass die Schwangerschaft einer Frau – oder ihr hypothetischer Kinderwunsch, der etwa aus einer Heirat abgeleitet wird – zu einer Diskriminierung in der beruflichen Laufbahn führt. Das ist absolut inakzeptabel. Die Unia setzt sich deshalb vehement für die Gleichstellung ein und bekämpft solche längst überholten Ungerechtigkeiten.