Das Gleichstellungsgesetz wird ab 1. Juli 2020 angepasst. Neu müssen Unternehmen (ab 100 Angestellten) obligatorisch Lohngleichheitsanalysen durchführen. Wir diskutieren die Umsetzung der Lohnanalysen in den Betrieben sowie die Rolle der Betriebskommissionen und der Gewerkschaft Unia.
Programm
Zielpublikum
Unia-Kolleginnen, die in Industriebetrieben arbeiten, Betriebskommissionsmitglieder, Vertrauensleute, Gewerkschaftssekretär/innen und Interessierte (Unia-Mitglieder und Nicht-Mitglieder).
Anmeldung
Bis spätestens am 31. Januar 2020 an industrie@unia.ch.
Gewerkschaft Unia 2025