Internationaler Tag der Hausangestellten: Die Schweiz muss ihren Verpflichtungen endlich nachkommen!
Hausarbeit, Kinderbetreuung und die Betreuung von Senior/innen und Menschen mit Behinderung sind essentielle Tätigkeiten für das reibungslose Funktionieren unserer Gesellschaft. In der Schweiz sind es vor allem Migrantinnen, die diese Aufgaben übernehmen. Ihre Arbeitsverhältnisse sind oft prekär und instabil, sie arbeiten zu sehr tiefen Löhnen und unterstehen insbesondere nicht den gleichen Rechten und dem gleichen Schutz wie alle anderen Arbeitnehmenden.
Covid-19 verdeutlicht Probleme
Die Corona-Krise hat die wirtschaftliche Anfälligkeit dieser Arbeitnehmenden deutlich gemacht. Viele von ihnen standen von heute auf morgen ohne Einkommen, ohne Arbeit da. Die durch die Arbeitsgesetzgebung diskriminierten Hausangestellten erhielten weder Kurzarbeitsentschädigung oder Arbeitslosengeld noch Erwerbsersatzentschädigung für Selbständige. Jegliche Unterstützung wurde ihnen verwehrt.
Die Schweiz kommt ihren Verpflichtungen nicht nach
Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens 189 der Internationalen Arbeitsorganisation im Jahr 2014 hat sich die Schweiz dazu verpflichtet, Hausangestellte gegenüber den anderen Arbeitnehmenden nicht zu diskriminieren. Davon sind wir jedoch noch weit entfernt! Insbesondere gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes nicht für die Arbeit in Privathaushalten. Das ist absolut inakzeptabel!
Die Unia sagt Stopp zur Diskriminierung und fordert:
- Die Schaffung eines Covid-Überbrückungsfonds. Er soll Personen, die von den bisherigen Unterstützungsmassnahmen ausgeschlossen sind, einen sozialen und wirtschaftlichen Schutz gewährleisten.
- Dieselben Rechte und denselben Schutz für Arbeitnehmende der Hauswirtschaft, insbesondere die Anwendung des Arbeitsgesetzes auch auf diese Branche.
- Höhere Löhne, um diesen überwiegend weiblichen Angestellten ein angemessenes Einkommen zu sichern.
Darüber hinaus engagiert sich die Unia zusammen mit der Internationalen Föderation der Hausangestellten im weltweiten Kampf für die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden.