Betreuerinnen brauchen Schutz des Arbeitsgesetzes
Um die Arbeitsbedingungen der Betreuerinnen von betagten Personen zu verbessern, hat der Bund im Juni 2018 ein Modell für einen kantonalen Normalarbeitsvertrag (NAV) veröffentlicht. Eine Publikation auf der Website des SECO zeigt mehr als ein Jahr später klar, dass dieses extrem schwache Instrument versagt hat.
Nur zwei Kantone setzen Bestimmungen um
Da die Vorgaben des Bundes freiwillig sind, sehen sich die Kantone nicht in der Verantwortung, diese auch umzusetzen. Nur zwei Kantone haben die Bestimmungen des Bundes bisher umgesetzt. Zwei Kantone geben zwar an, dies getan zu haben, die Vorgaben bezüglich 24-Stunden-Betreuung sind jedoch bei näherer Betrachtung in den NAV nicht auffindbar.
Unterstellung unter das Arbeitsgesetz, jetzt!
Für die Unia sind kantonale NAV keine Lösung: Die Kantone sind nicht verpflichtet, die Bundesvorgaben zu übernehmen. Falls sie tatsächlich übernommen werden, können die Regelungen in den kantonalen NAV einfach durch Einzelarbeitsverträge umgangen werden. Kontrollmechanismen fehlen und die Mindestlöhne sind tiefer, als in vergleichbaren Branchen. Um den Schutz der Betreuerinnen tatsächlich zu gewährleisten, müssen diese dem Arbeitsgesetz und einem Branchen-GAV unterstellt werden. Die Betreuung in Privathaushalten ist eine Erwerbstätigkeit, wie jede andere und die Angestellten verdienen den gleichen Schutz wie andere Arbeitnehmende.
Vor allem Frauen betroffen
24-Stunden-Betreuung wird in der Regel von Frauen geleistet. Werden diesen Betreuerinnen korrekte und klar festgelegte Arbeitsbedingungen verweigert, so kommt das einmal mehr einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gleich.