Flankierende Massnahmen: Schutz der Löhne ist zentral
Die Paritätischen Kommissionen haben 2017 mehr Kontrollen durchgeführt. Aus gutem Grund: Bei jedem vierten Betrieb wurden Lohnunterbietungen festgestellt. Die Verstossquote war bei Schweizer Firmen und bei Entsendefirmen insgesamt gleich hoch. Die höchsten Verstossquoten gab es bei Schweizer Firmen im Sicherheitsgewerbe, im Bauhauptgewerbe und im Reinigungsgewerbe.
Bedenkliche Entwicklung
Dazu kommt, dass die Zahl der meldepflichtigen Kurzaufenthalter/innen und die Temporärarbeit zugenommen haben. Wenn Arbeitnehmende nur kurze Zeit in der Schweiz arbeiten, ist die Gefahr höher, dass sie von den Firmen ausgenutzt werden und zu tiefe Löhne erhalten. Unbefriedigend ist, dass nur wenige Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen, bei Lohndumping Baustellen zu schliessen.
Schutz verstärken
Es braucht einen Ausbau der Flankierenden Massnahmen:
- mehr Kompetenzen für die paritätischen Kontrollorgane, bei Lohndumping die Arbeit auf Baustellen einzustellen,
- schärfere Bestimmungen im öffentlichen Beschaffungsrecht, um Lohndumping zu verhindern,
- ein effektives Konkursrecht, das betrügerischen Konkursen auf dem Buckel der Arbeitnehmenden endlich einen Riegel schiebt,
- einen Ausbau des Kündigungsschutzes – insbesondere für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren.
Es ist für die Unia aus diesen Gründen auch undenkbar, dass der Bundesrat in den Verhandlungen mit der EU überhaupt nur schon die Meldepflicht zur Disposition stellt.