Ständerat versenkt Ladenöffnungszeitengesetz
Das neue Gesetz war auf Druck der Grossverteiler zustande gekommen. Es wollte allen Kantonen Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 18 Uhr samstags aufzwingen. Es hätte für eine Mehrheit der Kantone und für über 60% des Verkaufspersonals gegenüber heute längere Öffnungszeiten bedeutet.
Bereits heute überlange Arbeitszeiten
Die Gewerkschaft Unia freut sich über den Entscheid des Ständerats. Denn im Detailhandel herrschen bereits heute oft prekäre Arbeitsbedingungen mit langen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen vor. Das neue Gesetz hätte dies weiter verschlimmert.
Für einen nationalen GAV
Die Gewerkschaft Unia ruft die Arbeitgeberorganisationen des Detailhandels auf, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für den gesamten Detailhandel auszuhandeln. Der Vertrag soll die Beschäftigten insbesondere vor überlangen Arbeitstagen schützen. Die Unia wird sich auch in Zukunft gegen alle Versuche wehren, die Ladenöffnungszeiten ohne Schutzmassnahmen für das Personal auszudehnen und die Sonntagsarbeit einzuführen.