Frühpensionierung für Maler und Gipser
Maler/innen und Gipser können sich neu ab 60 (Männer) bzw. 59 (Frauen) teilweise und ab 63 bzw. 62 Jahren ganz pensionieren lassen. Bis zur ordentlichen Pensionierung erhalten sie eine Übergangsrente von 70% des AHV-Lohns sowie die Beiträge an die 2. Säule bezahlt. Das Modell wird von den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden mit je 0,85 Lohnprozenten gemeinsam finanziert.
Ab 2018 in Kraft
Die ersten Berufsleute werden voraussichtlich ab Januar 2018 vom Modell profitieren können. Ihre Kolleg/innen in der Westschweiz und den beiden Basel kennen die Frühpensionierung bereits, ebenso die Gipser des Tessins.
Wichtiges Signal
Damit kommen über zehnjährige Bemühungen der Unia zu einem erfolgreichen Abschluss. Es ermöglicht endlich allen Maler/innen und Gipsern der ganzen Schweiz einen würdigen Übergang in den Ruhestand. Denn der Job ist hart und viele müssen ihn aus gesundheitlichen Gründen früher an den Nagel hängen. Die Einführung des Frühpensionierungsmodells ist aber auch ein wichtiges politisches Zeichen in Zeiten, in denen Bürgerliche und Arbeitgeber eine Erhöhung des Rentenalters fordern.