Maler/innen und Gipser beharren auf Frühpensionierung
Im Februar einigten sich die Verhandlungsdelegationen des Maler- und Gipserverbandes (SMGV) und der Gewerkschaften auf einen neuen GAV. Er gilt für die Deutschschweiz und die Kantone Jura und Tessin. Zentraler Bestandteil ist ein Modell zur flexiblen Frühpensionierung.
Ab 60 flexibel in die Pension
Das Modell sieht die Möglichkeit einer flexiblen Teilpensionierung ab 60 (Männer) bzw. 59 Jahren (Frauen) und einer vollständigen Frühpensionierung ab 63 bzw. 62 vor. Die Betroffenen erhalten eine Übergangsrente von rund 70 Prozent des AHV-Lohns. Sie wird durch je 0,85 Lohnprozente der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden finanziert.
Vernunft statt Ideologie
Die Unia-Berufskonferenz hat den neuen GAV jetzt mit grosser Mehrheit verabschiedet. Gleichzeitig ist sie besorgt über die Haltung vieler Arbeitgeber, die mehr von Ideologie als von Vernunft geprägt ist. So hat die SMGV-Delegiertenversammlung am Mittwoch ihren Entscheid vertagt, obwohl auch ihre Verhandlungsdelegation einstimmig hinter dem Frühpensionierungsmodell steht. In einer Resolution fordern die Unia-Maler/innen und Gipser die Arbeitgeber auf, nicht mit der Gesundheit der Angestellten zu spielen. Angesichts der harten Arbeit ist es höchste Zeit für ein flexibles Vorruhestandsmodell, wie dies die Kolleg/innen in anderen Regionen der Schweiz bereits kennen.
Vertragslosen Zustand verhindern
Die SMGV-Delegiertenversammlung wird am 3. Mai entscheiden. Lehnt sie ab, gilt ab Juni der vertragslose Zustand - mit ruinösen Folgen für die ganze Branche. Es liegt in den Händen der Arbeitgeber, dies zu verhindern.