Durchbruch für das Streikrecht
Mit dem Kompromiss vom 25. Februar endet ein zwei Jahre schwelender Konflikt, der die während Jahrzehnten unbestrittene Rechtsprechung der ILO zum Streikrecht sowie die Handlungsfähigkeit der Organisation gefährdete. Grundlage der Einigung ist die Anerkennung des Rechts auf Arbeitskampfmassnahmen. Dieses wird gestützt durch die ausdrückliche Anerkennung des Streikrechts durch die Regierungen im Sinne des Übereinkommens Nr. 87 der ILO über die Vereinigungsfreiheit. Der Einigung ging eine starke internationale Mobilisierung der Gewerkschaften am 18. Februar voraus; in mindestens 60 Ländern fanden über 100 Kundgebungen zugunsten des Streikrechts statt. In der Schweiz übergab eine Gewerkschaftsdelegation, in der auch die Unia vertreten war, dem Direktor des Westschweizer Unternehmerverbandes einen Brief mit der Aufforderung, sich für die Anerkennung des internationalen Streikrechts einzusetzen.
Normalisierung in Sicht
Bekanntlich standen die angelsächsischen Regierungen zusammen mit den Arbeitgebern ihrer Länder im Kampf gegen die Anerkennung des Streikrechts an vorderster Front. Der internationale Gewerkschaftsbund freut sich deshalb über den Durchbruch zur Anerkennung dieses Grundrechts. Ein erster wichtiger Etappensieg ist erreicht und hat etwas Ruhe in die ILO gebracht.