Die Unia hatte gegen den Entscheid der Stadt Freiburg, die Öffnungszeiten am 14. und 21. Dezember zu verlängern, Beschwerde eingereicht. Die Gewerkschaft begrüsst die Entscheidung des Oberamts, eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an den beiden Samstagen von 16 Uhr auf 17 Uhr abzulehnen.
Wichtig: Selbst wenn der Entscheid noch angefochten wird, hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung und die Läden müssen um 16 Uhr schliessen.
Gleich lange Spiesse
Der Entscheid stützt sich insbesondere auf einen kantonalen Gesetzesartikel, der die Gleichbehandlung der Unternehmen im ganzen Kanton garantiert. Mit dieser Bestimmung soll ein «Öffnungszeiten-Tourismus» vermieden werden, der drohen würde, wenn die Gemeinden die Ladenöffnungszeiten nach Gutdünken verlängern könnten.
Volkswille respektiert
Am 30. Juni lehnte die Freiburger Bevölkerung in einem Referendum die Verlängerung der Samstags-Ladenöffnungszeiten um eine Stunde klar ab. Der jetzige Entscheid des Oberamts des Saanebezirks respektiert den Willen der Bevölkerung.