Der gewerkschaftliche Rechtsschutz umfasst Rechtsstreitigkeiten,
Der Rechtsschutz wird Mitgliedern gewährt,
Als massgebliches Ereignis gilt der Eintritt der Tatsachen, aus denen Rechte abgeleitet werden. Bei Streitigkeiten infolge Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit ist der Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. das Datum des Unfallereignisses massgebend. Bei Streitigkeiten über Aufenthaltsbewilligungen und Familiennachzug müssen die Voraussetzungen bei der ursprünglichen Gesuchseinreichung gegeben sein.
Ein Gesuch um Kostengutsprache kann abgelehnt werden, wenn die/der Gesuchsteller:in von sich aus entgeltliche Rechtsverbeiständung veranlasst, prozessrechtliche Schritte einleitet, Rechtsmittel ergreift usw., ohne im Besitze des schriftlich bewilligten Rechtsschutzes der Zentrale zu sein.
Die gewähre Kostengutsprache kann widerrufen werden, wenn: