SECO bestätigt: Uber ist ein Arbeitgeber
Die Chauffeure sind bei «Partnerunternehmen» von Uber angestellt, arbeiteten aber ausschliesslich für den US-amerikanischen Fahrdienst. Vergangenen Dezember streikten sie wegen skandalös tiefer Löhne (unter 10 Franken pro Stunde) und ausstehender Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber. Die Gewerkschaft Unia forderte, dass auch Uber zur Verantwortung gezogen wird.
Personalverleih-Konstrukt aufgedeckt
Jetzt hat das SECO in einem Fall entschieden, dass es sich bei dem Konstrukt um Personalverleih handelt. Daher muss der entsprechende Gesamtarbeitsvertrag (GAV Personalverleih) angewendet werden. Die Fahrer können also vor Gericht den Mindestlohn des GAV Personalverleih einfordern.
Uber ist ein Arbeitgeber
Aus der ausführlichen Begründung des SECO ist ebenfalls abzuleiten, dass Uber selber als Arbeitgeber einzustufen ist. Denn nur Arbeitgeber können Personal von Personalverleihern ausleihen. Das SECO stellt fest, dass Uber eindeutig ein Weisungsrecht über die Fahrer/innen ausübt und diese in die Arbeitsorganisation von Uber eingebunden sind. Ebenfalls wird auf Entscheide der SUVA, des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, wonach Uber als Arbeitgeber anzusehen ist.
Scheinselbständigkeits-Modell von Uber am Ende
Uber weigert sich bis heute, seine Fahrer/innen als Angestellte anzuerkennen - teilweise unter Zuhilfenahme von Konstrukten wie im Fall der «Partnerunternehmen» in Genf. Der Konzern entzieht sich so seinen Arbeitgeberpflichten und verweigert seinen Fahrer/innen die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, den Abschluss einer Unfallversicherung und weitere Arbeitnehmerrechte. Der SECO-Entscheid bestätigt, dass das Uber-Modell der Scheinselbständigkeit eine zynische Farce auf Kosten der Angestellten und letztlich illegal ist.
Bund und Kantone müssen illegalen Zustand beenden
Die Unia fordert Bund und Kantone auf, dem gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk zu legen. Solange Uber seine Angestellten nicht als solche anerkennt, darf das Unternehmen in der Schweiz keine Dienstleistungen anbieten. Insbesondere der Kanton Genf muss endlich Artikel 36 des kantonalen Taxigesetzes durchsetzen und Uber solange die Bewilligung entziehen, bis die Chauffeur/innen ihren Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge erhalten.