Fünf Jahre nach Einführung der obligatorischen Lohnanalysen zeigen die neuesten Statistiken, dass die Lohnunterschiede immer noch bei 16 Prozent liegen. Der unerklärte Teil der Lohnunterschiede, also die direkte Lohndiskriminierung, ist gestiegen und macht 48 Prozent der festgestellten Lohnunterschiede aus. Für Frauen bedeutet dies im Durchschnitt rund 8’000 CHF weniger Lohn pro Jahr – nur weil sie Frauen sind.
Es überrascht nicht, dass auch die Zwischenbilanz des Bundesrats vom März ebenso ernüchternd ausfällt: Mehr als die Hälfte der Unternehmen hält sich nicht an die verpflichtenden Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes (GIG) betreffend die Lohnanalysen. Die letzte Revision des GIG hat somit doppelt versagt.
Die «Koalition gegen den Lohndiskriminierung», ein Zusammenschluss von mehr als 53 Organisationen und Persönlichkeiten, hat sich heute in Bern symbolisch um eine grosse Geburtstagstorte versammelt, um diesen ernüchternden Jahrestag zu feiern. Am 1. Juli 2020 trat die Lohnanalysepflicht für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden in Kraft, um mögliche Lohndiskriminierungen aufzudecken. Die acht Rednerinnen wiesen aus diesem Anlass auf die bestehenden Mängel im Gesetz hin, die wie fehlende Stücke einer Geburtstagstorte anmuten.
Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, kritisiert das Fehlen von Sanktionen: «Nichts zwingt die Unternehmen dazu, das Gesetz einzuhalten. Und wenn sie ungerechtfertigte Lohnungleichheit entdeckt haben, gibt es keine Pflicht, diese Diskriminierung zu korrigieren. Es ist an der Zeit, dass Arbeitgeber nicht länger ungestraft davonkommen – jetzt braucht es spürbare Sanktionen.»
Die Koalition fordert weiter:
Die Koalition gegen Lohndiskriminierung fordert Parlament und Bundesrat dazu auf, sich erneut mit dem Thema Lohngleichheit zu befassen und das Gleichstellungsgesetz einer erneuten Revision zu unterziehen. Es braucht endlich wirksame Instrumente zur Beseitigung der Lohndiskriminierung. Bis Ende 2027 wird die Koalition ihrerseits einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten.