Fünf Jahre Lohnanalysen – kein Grund zum Feiern

Knapp 30 Frauen aus verschiedenen progressiven Organisationen protestieren in Bern auf dem Bahnhofplatz. Sie stehen vor einem riesigen violetten Kuchenstück aus Styropor - eines von einem ganzen Kuchen, dessen einzelne Stücke die jeweiligen Mängel des Gleichstellungsgesetzes symbolisieren.
Die Unia protestiert als Teil der «Koalition gegen Lohndiskriminierung» gegen ein Gleichstellungsgesetz, das weder Kontrollen noch Sanktionen vorsieht. (Foto: Unia)
Die Unia hat heute als Teil der «Koalition gegen Lohndiskriminierung» in Bern eine ernüchternde Bilanz gezogen: Das seit fünf Jahren geltende Gleichstellungsgesetz weist gravierende Mängel auf. Die Unia fordern Lohnkontrollen und Sanktionen, die Abschaffung der Sunset-Klausel und grössere Transparenz.

Fünf Jahre nach Einführung der obligatorischen Lohnanalysen zeigen die neuesten Statistiken, dass die Lohnunterschiede immer noch bei 16 Prozent liegen. Der unerklärte Teil der Lohnunterschiede, also die direkte Lohndiskriminierung, ist gestiegen und macht 48 Prozent der festgestellten Lohnunterschiede aus. Für Frauen bedeutet dies im Durchschnitt rund 8’000 CHF weniger Lohn pro Jahr – nur weil sie Frauen sind.

Es überrascht nicht, dass auch die Zwischenbilanz des Bundesrats vom März ebenso ernüchternd ausfällt: Mehr als die Hälfte der Unternehmen hält sich nicht an die verpflichtenden Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes (GIG) betreffend die Lohnanalysen. Die letzte Revision des GIG hat somit doppelt versagt.

Es braucht eine erneute Revision des Gleichstellungsgesetzes

Die «Koalition gegen den Lohndiskriminierung», ein Zusammenschluss von mehr als 53 Organisationen und Persönlichkeiten, hat sich heute in Bern symbolisch um eine grosse Geburtstagstorte versammelt, um diesen ernüchternden Jahrestag zu feiern. Am 1. Juli 2020 trat die Lohnanalysepflicht für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden in Kraft, um mögliche Lohndiskriminierungen aufzudecken. Die acht Rednerinnen wiesen aus diesem Anlass auf die bestehenden Mängel im Gesetz hin, die wie fehlende Stücke einer Geburtstagstorte anmuten.

Vania Alleva, Präsidentin der Gewerkschaft Unia, kritisiert das Fehlen von Sanktionen: «Nichts zwingt die Unternehmen dazu, das Gesetz einzuhalten. Und wenn sie ungerechtfertigte Lohnungleichheit entdeckt haben, gibt es keine Pflicht, diese Diskriminierung zu korrigieren. Es ist an der Zeit, dass Arbeitgeber nicht länger ungestraft davonkommen – jetzt braucht es spürbare Sanktionen.»

Die Koalition fordert weiter:

  • Verpflichtung der Unternehmen zur Behebung von Lohndiskriminierung!
  • Aufhebung der Sunset-Klausel – Gleichstellung darf kein Ablaufdatum haben!
  • Mehr Transparenz und Ausweitung der Pflicht auf Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden!

Die Koalition gegen Lohndiskriminierung fordert Parlament und Bundesrat dazu auf, sich erneut mit dem Thema Lohngleichheit zu befassen und das Gleichstellungsgesetz einer erneuten Revision zu unterziehen. Es braucht endlich wirksame Instrumente zur Beseitigung der Lohndiskriminierung. Bis Ende 2027 wird die Koalition ihrerseits einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten.

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