Durch die lückenlose Fortsetzung der Allgemeinverbindlicherklärung sind alle Sicherheitsunternehmen ab 10 Angestellten weiterhin zur Einhaltung von Mindeststandards in Sachen Löhnen, Spesen, Ausbildung und Arbeitszeiten verpflichtet. Das ist ein wichtiges Signal an die ganze Branche und stärkt die Rechtssicherheit.
Die Sozialpartner haben vereinbart, die Mindestlöhne der Anstellungskategorie C (Stundenlohn) um 2% zu erhöhen. Mit dieser Erhöhung werden die tiefsten Mindestlöhne gezielt erhöht. Dieses Zeichen der Wertschätzung hilft konkret den Mitarbeitenden und soll dazu beitragen, die Qualität der privaten Sicherheitsdienstleistungen zu verbessern.
Die Sozialpartner sind überzeugt, dass nur eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Sicherheit zu wirklichen Lösungen führt. Dementsprechend engagiert setzen sich Unia, Syna und VSSU gemeinsam dafür ein. Es ist nun an den Kantonen und vor allem an den tripartiten Kommissionen, hier endlich aktiv zu werden. Die Sozialpartner appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Behörden und fordern sie auf, den Antrag für eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Sicherheit gutzuheissen.
Die Sozialpartner arbeiten an der Revision und Verbesserung des GAV, der die Weichen für eine Aufwertung der Branche, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und eine Standardisierung und Erhöhung der Qualität der Dienstleistungen und der Kontrollen des GAV stellen soll.
Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaft Unia, Syna und dem Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU)
Gewerkschaft Unia 2025