Migros muss ihre «Freunde» anstellen
Wie die SonntagsZeitung berichtet, hat die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Zürich in einem wegweisenden Entscheid einen «Bringer» als unselbständig, also als Angestellten der Migros eingestuft. Diese Entscheidung klärt die Rechtsunsicherheit über den Status dieser Lieferant/innen.
Illegale Scheinselbständigkeit
Die Migros wollte die «Bringer» bisher nicht anstellen, sondern liess sie als Scheinselbständige arbeiten. Das heisst, die Lieferant/innen arbeiteten ohne fixen Lohn, ohne Unfall-, Arbeitslosen- und Krankentaggeldversicherung sowie ohne Altersvorsorge. Die Unia hat dieses Modell vehement kritisiert und die Uberisierung von Dienstleistungen bei der Migros denunziert. Jetzt gibt die Ausgleichskasse der Gewerkschaft Recht.
Migros in der Pflicht
Die Unia fordert die Migros auf, unverzüglich alle Amigos-Lieferant/innen ordentlich anzustellen und zu versichern. Für die vergangenen eineinhalb Jahre muss die Migros den «Bringer/innen» zudem Löhne, Sozialversicherungsbeiträge und Auslageersatz etwa für den Einsatz von privaten Mobiltelefonen, Fahrrädern oder Autos nachbezahlen.
Der Migros-Lieferdienst «Amigos» läuft seit Frühjahr 2018 in den Kantonen Bern und Zürich. Per App können Kund/innen Bestellungen aufgeben, die von einem «Bringer» oder einer «Bringerin» nach Hause geliefert werden – zu einem Preis von 7.90 Franken. Pro zusätzliche Tasche gibt es zwei Franken dazu. Dies entspricht einem Dumping-Stundenlohn von rund 8-12 Franken.