Ungenügendes Gleichstellungsgesetz: Frauen arbeiten zu viel, für zu wenig Lohn

Die Zwischenbilanzierung zu den Lohnanalysen zeigt es auf: Die letzte Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) wirkt ungenügend. Die Unternehmen ignorieren die Lohnungleichheit und den Auftrag des Gleichstellungsgesetzes. Fakt ist: Frauen arbeiten oft Teilzeit und übernehmen immer noch zwei Drittel der unbezahlten Care-Arbeit. Das führt unter dem Strich zu gravierenden Einkommenslücken, Armut und ökonomischer Abhängigkeit. Am 8. März fordern die Unia-Frauen: Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit für alle!

Soeben hat der Bundesrat den Bericht zu den Lohngleichheitsanalysen veröffentlicht, die seit der Revision des Gleichstellungsgesetzes 2020 für Unternehmen mit mehr als 100 Angestellten Pflicht sind. Die Resultate sind ernüchternd: Ein Fünftel der Unternehmen haben keine Analysen durchgeführt, ein Drittel liessen die Analysen nicht überprüfen und die Hälfte hat die Resultate nicht veröffentlicht. Die Revision des Gesetzes hat die diskriminierenden Einkommensunterschiede kaum eingedämmt, zudem halten sich die Unternehmen nicht an das bereits ungenügende Gesetz. Das ist skandalös!

Neue Revision des Gleichstellungsgesetzes dringend nötig

Als Teil der Koalition gegen Lohndiskriminierung, kritisiert die Unia die ungenügenden gesetzlichen Bestimmungen scharf. Die Unia fordert:

  • Pflicht zur regelmässigen Lohnanalyse aller Unternehmen – unabhängig ihrer Grösse.
  • Staatliche Kontrollen und wirksame Sanktionen für Betriebe, welche bei Lohndiskriminierung untätig bleiben.
  • Klare Kommunikation der Resultate an die Angestellten.

Einkommenslücke für Frauen bei 43 Prozent

Das wahre Ausmass der Diskriminierung: Frauen verdienen 43,2 Prozent weniger als Männer.

Die Lohnungleichheit im Privatsektor beträgt rund 18 Prozent jedoch ohne die Verluste der Frauen durch Teilzeitarbeit zu berücksichtigen, was immerhin zwei Drittel der Frauen betrifft. Die wahre Einkommenslücke in der Schweiz beträgt 43 Prozent – gemessen am Gender Overall Earnings Gap (GOEG). Dieser erfasst alle Arbeitnehmenden unter Berücksichtigung deren Arbeitspensen. Damit zeigt er ein klareres Bild der Einkommensunterschiede in der Schweiz.

Arbeitszeitverkürzung: Ein Schlüssel zu echter Gleichstellung

Die Schweiz hält einen traurigen Rekord: Vollzeiterwerbstätige arbeiten 42 Stunden in der Woche. Diese hohe durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit zwingt viele Frauen zu Teilzeitarbeit, um Erwerbsarbeit und Care-Arbeit vereinen zu können.  Frauen arbeiten 30 Stunden pro Woche unbezahlt. Etwa bei der Kinderbetreuung, im Haushalt oder in der Pflege von Alten und Kranken.

Diese unbezahlte Arbeit hält nicht nur die Gesellschaft am Laufen – sie ist auch eine der Hauptursachen für die ökonomische Abhängigkeit der Frauen. Wer unbezahlt arbeitet, hat weniger Einkommen, weniger soziale Sicherheit und weniger Zeit für Erholung oder Weiterbildung. Deshalb fordern Unia-Frauen am 8. März mit diversen regionalen Aktionen eine Arbeitszeitverkürzung für alle – bei vollem Lohn – für mehr Freizeit, mehr Gesundheit und mehr Gleichstellung.