GAV Personalverleih: neuer Geltungsbereich, bessere Mindestlöhne

Deux ferrailleurs sur un chantier
Für Temporärarbeitende gelten nun in elf zusätzlichen Branchen die gleichen Mindestlöhne wie für Festangestellte
Im neuen Jahr steigen die Mindestlöhne im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih an. Zudem gelten sie neu für alle Branchen, in die Personal verliehen wird. Diese Erweiterung ist allgemeinverbindlich.

Der GAV Personalverleih kennt bei den Mindestlöhnen ein abgestuftes System. Wer in eine Branche verliehen wird, in der ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) gilt, hat Anspruch auf den dort festgelegten Mindestlohn. Die Mindestlöhne von Gesamtarbeitsverträgen ohne AVE gelten trotzdem, sofern der betreffende GAV in Anhang 1 des GAV Personalverleih gelistet ist.

Elf neue GAV integriert

Eben diese Liste wird ab 1. Januar 2023 um elf wichtige Verträge erweitert: Neu sind unter anderem der GAV Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (GAV MEM), der GAV Deutschschweizer Unternehmen der Uhren- und Mikrotechnik sowie vier GAV im Gesundheits- und sozialen Bereich in der Liste aufgeführt. Der Bundesrat hat diese Erweiterung für allgemeinverbindlich (ave) erklärt.

Keine Ausnahmen mehr

Damit gelten in diesen Branchen für Temporärarbeitende die gleichen Bestimmung bezüglich Arbeitszeit und Minimallöhnen wie für Festangestellte.

Wer in einen Einsatzbetrieb ohne GAV verliehen wird, erhält den Mindestlohn des GAV-Personalverleih. Alle Ausnahmen dieser Regelung – wie bisher vor allem in der Industrie – werden aufgehoben.

Neue Mindestlöhne

Ab 1. Januar 2023 (bzw. seit 1. Dezember 2022 für das Tessin) gelten diese Mindestlöhne:

Basislöhne/Stunde*Normalllohn**Hochlohn**Tessin
GelernteCHF 24.25CHF 25.90CHF 22.55
AngelernteCHF 21.34CHF 22.79CHF 19.85
UngelernteCHF 19.92CHF 21.02CHF 18.00

* Zuzüglich 13. Monatslohn, Ferien und Feiertage gemäss GAV Personalverleih.
** Als Hochlohngebiete gelten die Agglomeration Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone BS, GE, BL und ZH. In Genf gilt der kantonale Mindestlohn, sofern er höher ist.