Seit Jahren reiht der amerikanische Taxi-Dienst Uber Gerichtsverfahren an Gerichtsverfahren. Und verliert sie alle. Entgegen seiner teils haarsträubenden Argumentation, kommen alle Gerichte zur gleichen Einschätzung: Uber-Fahrer/innen sind nicht etwa Selbständige, die auf eigenes Risiko fahren, sondern allesamt Angestellte mit Recht auf Lohn, Auslagenersatz, Ferien und Sozialversicherungsbeiträge.
Über 500 Millionen Franken schuldet der auch als Dumping-Uber bekannte Fahrdienst seinen Angestellten mittlerweile (Unia-eigene Berechnungen). Und den Sozialversicherungen zusätzlich Beiträge in ebenfalls dreistelliger Millionenhöhe.
Nun hat Uber für alle seine Arbeitnehmenden in der Schweiz die Vertragsbedingungen angepasst. Die Änderungen liegen der Gewerkschaft Unia vor. An der rechtlichen Einschätzung ändern diese nichts; das Geschäftsmodell und die Arbeitsorganisation bleiben im Wesentlichen gleich. Einzige namhafte Verbesserung aus Sicht der Arbeitnehmenden ist, dass neu der Gerichtsstand explizit in der Schweiz vorgesehen ist.
Das heisst aber auch, dass sich am Grundsatz nichts geändert hat: Uber-Fahrer/innen sind unselbständig, Uber ihr Arbeitgeber. Daran ändert, so die einhellige Meinung der Experten, auch eine neue App nichts.
Umso unverständlicher die Untätigkeit der Behörden. Der Bund müsste das unsägliche Katz-und-Maus-Spiel endlich beenden und für die Einhaltung der geltenden Gesetze sorgen. Eine Möglichkeit könnte eine Beweisumkehr bei den Sozialversicherungen sein. Uber müsste in diesem Fall vor Gericht beweisen, dass seine Angestellten selbständig sind – und bis dahin Lohn, Sozialversicherungsbeiträge und Auslagenersatz zahlen.
Igor (Name geändert), Uber-Fahrer und Unia-Mitglied, sagt: «Es kann doch nicht sein, dass alle wissen, dass wir Angestellte sind, aber niemand setzt das durch. Mit den neuen Verträgen hat sich bei uns rein gar nichts geändert. Wir arbeiten weiterhin für 10 Franken Stundenlohn als Chauffeure.»