Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will unter anderem Ruhezeiten kürzen und Sonntagsarbeit erleichtern. Das hat die Kommission an ihrer Sitzung am 24. Juni beschlossen. Hintergrund ist eine parlamentarische Initiative von FDP-Ständerat Thierry Burkart mit dem irreführenden Titel «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice». Die WAK-N hat nun entschieden, wie diese Vorlage umgesetzt werden soll.
Der Vorschlag der WAK-N sieht eine drastische Ausweitung der Arbeitszeiten vor: Wer einen Teil seiner Arbeit ausserhalb des Betriebs erledigt, soll dem Arbeitgeber künftig bis zu 17 Stunden am Tag zur Verfügung stehen. Die tägliche Ruhezeit würde auf neun Stunden verkürzt – und könnte «für dringende Tätigkeiten» sogar unterbrochen werden.
Sogar der Sonntag ist nicht mehr sicher frei: Neu soll Sonntagsarbeit an sechs Tagen pro Jahr ohne Bewilligung erlaubt sein. Zwar soll im Gesetz ein «Recht auf Nichterreichbarkeit» verankert werden – das ist allerdings zahnlos. Denn: Dieses Recht besteht faktisch bereits heute, da Arbeits- und Ruhezeiten gesetzlich geregelt sind.
Besonders alarmierend: Die neuen Regeln könnten bis zur Hälfte aller volljährigen Arbeitnehmenden betreffen. Das einzige Kriterium ist, dass sie einen Teil ihrer Arbeitszeit selbst festsetzen können. Es besteht die Gefahr, dass die Unternehmen unter dem Deckmantel «Homeoffice» Beschäftigte in ein Arbeitsgesetz zweiter Klasse drängen.
Betroffen wären nicht nur klassische Bürojobs: Auch eine Pflegerin, die im Zug administrative Aufgaben erledigt, oder ein Sicherheitsmitarbeiter, der von zu Hause aus ein Areal überwacht, hätte künftig nur noch neun statt 11 Stunden Ruhezeit – und müssten an mehr Sonntagen als bisher arbeiten.
Die Vorlage reiht sich ein in eine Serie von politischen Angriffen auf das Arbeitsgesetz: Angestellte sollen rund um die Uhr verfügbar sein und je nach Bedarf eingesetzt werden können. Dabei ist das Gegenteil nötig: mehr Erholung, echte Freizeit und Schutz vor Überlastung!
Die Unia ruft den Nationalrat auf, Verantwortung zu übernehmen und den folgenschweren Entscheid seiner Kommission zu korrigieren. Die Gesundheit der Arbeitnehmenden darf nicht dem Profit geopfert werden!